Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, müssen Sie bestimmte Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse mitteilen.
Beschreibung
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn
- sich Ihr Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent erhöht hat,
- Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) sich um mehr als 15 Prozent verringert hat oder
- sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert hat.
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen dadurch verringert, dass weniger Mitglieder in Ihrem Haushalt zu berücksichtigen sind, kann das auch ein Grund für eine Änderung des Wohngeldes sein.
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zuständige Stelle
Zuständige Wohngeldbehörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3 80
55463 Simmern/Hunsrück
Kontakt
Internet
Stadtverwaltung Lahnstein
Adresse
Postfachadresse
Postfach 21 80
56108 Lahnstein
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Lahnstein Gesamte Verwaltung Montag 08:30 - 11:30 Uhr Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr & 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 11:30 Uhr Hiervon ausgenommen sind die Öffnungszeiten des Service-Centers, der Touristinformation, der Stadtbücherei, des Stadtarchivs, des Jugendkulturzentrums, der Stadthallenverwaltung und der Städtischen Bühne Lahnstein im Nassau-Sporkenburger Hof. Telefonische Terminvereinbarung Sie können weitere Termine außerhalb dieser Öffnungszeiten mit Ihren Sachbearbeitern absprechen. Service-Center, Westallee 5-7 Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadtkasse Lahnstein
Empfänger: Stadtkasse Lahnstein
IBAN: DE39 5709 2800 0200 1681 00
BIC: GENODE51DIE
Bankinstitut: Volksbank Rhein-Lahn eG
Stadtkasse Lahnstein
Empfänger: Stadtkasse Lahnstein
IBAN: DE31 5105 0015 0656 0628 00
BIC: NASSDE55xxx
Bankinstitut: Nassauische Sparkasse Lahnstein
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Soziales
Adresse
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 02603 972-0
Fax: 02603 972-199
Kontaktperson
Frau Leslie Friedrich
Frau Jasmin Kalb
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Gebäude: Kreisverwaltung Rhein-Lahn
Fax: 02603 972-6405
Telefon Festnetz: 02603 972-405
E-Mail: jasmin.kalb@rhein-lahn.rlp.de
Frau Alexandra Lengsfeld
Herr Marco Pfeiffer
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Telefon Festnetz: 02603 972-522
Fax: 02603 972-6522
E-Mail: marco.pfeiffer@rhein-lahn.rlp.de
Frau Bianca Schmidt
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Gebäude: Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises
Fax: 02603 972-6221
Telefon Festnetz: 02603 972-221
E-Mail: bianca.schmidt@rhein-lahn.rlp.de
Herr Christian Bleith
Frau Lisa Burckhart
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6218
Telefon Festnetz: 02603 972-218
E-Mail: lisa.burckhart@rhein-lahn.rlp.de
Internet
Stadt Lahnstein - 2.1.1 Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 11:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Marco Baumgarten
Postanschrift
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein
Telefon Festnetz: +49 2621 914-333
Fax: +49 2621 914-330
E-Mail: M.Baumgarten@lahnstein.de
Frau Carina Ferber
Postanschrift
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein
Fax: +49 2621 914-330
Telefon Festnetz: +49 2621 914-308
E-Mail: C.Ferber@lahnstein.de
Frau Jennifer Graf
Postanschrift
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein
Telefon Festnetz: +49 2621 914-314
Fax: +49 2621 914-330
E-Mail: stadtverwaltung@lahnstein.de
Frau Eleonore Reiländer
Postanschrift
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein
Telefon Festnetz: +49 2621 914-309
Fax: +49 2621 914-330
E-Mail: E.Reilaender@lahnstein.de
Herr Thomas Schneider
Postanschrift
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein
Fax: +49 2621 914-330
Telefon Festnetz: +49 2621 914-306
E-Mail: t.schneider@lahnstein.de
Frau Michaela Stahl
Postanschrift
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein
Fax: +49 2621 914-330
Telefon Festnetz: +49 2621 914-307
E-Mail: m.stahl@lahnstein.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Nachweise über Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise zum geänderten Einkommen
- Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Voraussetzungen
- Ihr Gesamteinkommen muss sich um mehr als 15 % erhöht haben oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) hat sich um mehr als 15 % verringert
Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.
Bearbeitungsdauer
Ihre Mitteilung wird unverzüglich geprüft. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten.
Kosten
kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert oder verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich - auch in automatisierter Form - insbesondere mit der Datenstelle der Rentenversicherung, überprüfen.
Es darf zum Beispiel abgeglichen werden,
- ob während des Wohngeldbezugs Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) gezahlt wird,
- ob eine versicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung besteht,
- oder in welcher Höhe Kapitalerträge zufließen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist.
Ebenso ist ein Abgleich mit der Meldebehörde zu Meldeanschriften, Wohnungsstatus und Zeitpunkt von Ummeldungen möglich. Zudem besteht die Möglichkeit eines Kontenabrufs beim Bundeszentralamt für Steuern. Verdachtsfälle auf Betrug werden grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Durch diese Überprüfungen kann die Wohngeldbehörde zum Beispiel ermitteln,
- ob Wohngeld mehrfach bezogen wird,
- ob gleichzeitig zum Ausschluss vom Wohngeld führende Transferleistungen bezogen werden,
- ob zutreffende Angaben im Wohngeldantrag
- zum Einkommen aus Erwerbstätigkeit,
- zum Einkommen aus einer oder mehreren Renten,
- zum Einkommen aus Kapitalerträgen (Zinsen oder Dividenden) gemacht wurden,
- ob bei ursprünglicher Arbeitslosigkeit die Zahlung von Arbeitslosengeld eingestellt wurde (zum Beispiel auf Grund der Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit) und
- ob die ursprüngliche Wohnung, für die Wohngeld geleistet wurde, noch tatsächlich genutzt wird.
Die Überprüfung ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Bekanntgabe der zugehörigen Wohngeldbewilligung zulässig.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.09.2023
Stichwörter
Einfamilienhaus, Sozialhilfe, Mietzuschuss, Wohngeldantrag, Wohngeldminderung, Wohngelderhöhung, Wohngeldbetrag, Wohngeldhöhe, Eigentümer, Wohnung, Wohngeldveränderung, Eigentumswohnung, Miete, Eigenheim, Wohnung, Wohngeldangelegenheiten, Wohngeldzahlung, Lastenzuschuss, Wohngeldbescheid