Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, müssen Sie bestimmte Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse mitteilen.
Beschreibung
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn
- sich Ihr Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent erhöht hat,
- Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) sich um mehr als 15 Prozent verringert hat oder
- sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert hat.
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen dadurch verringert, dass weniger Mitglieder in Ihrem Haushalt zu berücksichtigen sind, kann das auch ein Grund für eine Änderung des Wohngeldes sein.
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zuständige Stelle
Zuständige Wohngeldbehörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Birkenfeld - Abt. 4 - Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Für die Wohngeldstelle beachten Sie bitte, dass eine vorherige Terminabsprache zwingend erforderlich ist! Montag: von 08:30 bis 12:00 Uhr  Dienstag: von 08:30 bis 12:00 Uhr  Mittwoch: von 08:30 bis 12:00 Uhr  Donnerstag: von 08:30 bis 12:00 Uhr  und 14:00 bis 18:00 Uhr  Freitag: von 08:30 bis 12:00 Uhr 
Kontakt
Stadt Idar-Oberstein - Soziale Angelegenheiten / Wohngeld
Adresse
Postanschrift
Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
Kontakt
Kontaktperson
Frau Susanne Heinz
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06781 64-9505
E-Mail: susanne.heinz@idar-oberstein.de
Telefon Festnetz: 06781 64-5231
Frau Alexandra Kämtner
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06781 64-5237
E-Mail: alexandra.kaemtner@idar-oberstein.de
Fax: 06781 64-9505
Frau Susanne Lang
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: susanne.lang@idar-oberstein.de
Fax: 06781 64-9505
Telefon Festnetz: 06781 64-5232
Frau Damaris Schmidt
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06781 64-9505
E-Mail: damaris.schmidt@idar-oberstein.de
Telefon Festnetz: 06781 64-5236
Frau Ina Stepanov
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: ina.stepanov@idar-oberstein.de
Telefon Festnetz: 06781 64-5233
Fax: 06781 64-9505
Formulare
Vordrucke Wohngeldanträge (Papieranträge)
erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Nachweise über Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise zum geänderten Einkommen
- Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Voraussetzungen
- Ihr Gesamteinkommen muss sich um mehr als 15 % erhöht haben oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) hat sich um mehr als 15 % verringert
Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.
Bearbeitungsdauer
Ihre Mitteilung wird unverzüglich geprüft. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten.
Kosten
kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert oder verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich – auch in automatisierter Form – insbesondere mit der Datenstelle der Rentenversicherung, überprüfen.
Es darf zum Beispiel abgeglichen werden,
- ob während des Wohngeldbezugs Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) gezahlt wird,
- ob eine versicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung besteht,
- oder in welcher Höhe Kapitalerträge zufließen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist.
Ebenso ist ein Abgleich mit der Meldebehörde zu Meldeanschriften, Wohnungsstatus und Zeitpunkt von Ummeldungen möglich. Zudem besteht die Möglichkeit eines Kontenabrufs beim Bundeszentralamt für Steuern. Verdachtsfälle auf Betrug werden grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Durch diese Überprüfungen kann die Wohngeldbehörde zum Beispiel ermitteln,
- ob Wohngeld mehrfach bezogen wird,
- ob gleichzeitig zum Ausschluss vom Wohngeld führende Transferleistungen bezogen werden,
- ob zutreffende Angaben im Wohngeldantrag
- zum Einkommen aus Erwerbstätigkeit,
- zum Einkommen aus einer oder mehreren Renten,
- zum Einkommen aus Kapitalerträgen (Zinsen oder Dividenden) gemacht wurden,
- ob bei ursprünglicher Arbeitslosigkeit die Zahlung von Arbeitslosengeld eingestellt wurde (zum Beispiel auf Grund der Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit) und
- ob die ursprüngliche Wohnung, für die Wohngeld geleistet wurde, noch tatsächlich genutzt wird.
Die Überprüfung ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Bekanntgabe der zugehörigen Wohngeldbewilligung zulässig.
Weitere Informationen
Hinweise für Idar-Oberstein: Spezielle Hinweise für Stadt Idar-Oberstein
Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.
Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 25.09.2023
Stichwörter
Wohngeldzahlung, Wohngeldhöhe, Wohngelderhöhung, Wohnung, Wohngeldantrag, Wohngeldveränderung, Eigenheim, Eigentumswohnung, Lastenzuschuss, Wohngeldangelegenheiten, Mietzuschuss, Wohnung, Wohngeldbescheid, Einfamilienhaus, Sozialhilfe, Wohngeldbetrag, Miete, Wohngeldminderung, Eigentümer