Sorgeregister Ausstellung Negativbescheinigung

    Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern

    Sie können mit einem Sorgerechtsnachweis das alleinige Sorgerecht Ihres Kindes nachweisen. Hierfür wenden Sie sich einfach an das zuständige Jugendamt.

    Beschreibung

    Mit dem Sorgerechtsnachweis können Eltern das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder nachweisen. Haben Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, eine gemeinsame Sorgeerklärung (Urkunde) abgegeben, wird dies im Sorgeregister des Geburtsjugendamtes erfasst. Dort wird auch eingetragen, wenn Eltern aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die elterliche Sorge ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen wurde. Das alleinige Sorgerecht kann durch eine sogenannte Negativbescheinigung aus dem Sorgeregister nachgewiesen werden. Diese bestätigt, dass im Sorgeregister keine Eintragungen vorliegen. Auskünfte aus dem Sorgeregister bzw. die erforderliche Bescheinigung erteilt das für den Wohnort des Kindes zuständige Jugendamt.

    Hinweise für Worms: Allgemeiner Sozialer Dienst: Sozialberatung für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern

    Mit unserem Angebot wenden wir uns an junge Menschen und ihre Familien in Worms.

    Kinder und Jugendliche können sich an uns wenden, wenn sie

    - einfach mit jemandem reden müssen

    - sich über ihre Rechte informieren wollen

    - nicht mehr klar kommen zuhause, in der Schule, in der Clique

    - Angst haben und Schutz brauchen

    Für Eltern und Personensorgeberechtigte sind wir Ansprechpartner, wenn

    - Sie ihr Kind nicht mehr verstehen können

    - es Probleme in der Schule gibt

    - Ihr Kind keine Regeln mehr einhält

    - Ihr Kind mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist

    Wir beraten vertraulich und nehmen Sie/ Euch ernst

    Wir haben ein offenes Ohr für Ihre/ Eure Anliegen

    Wir kommen auch nach Hause - wenn es Ihr/ Euer Wunsch ist

    Wir haben Ihre/ Eure Probleme im Blick und suchen gemeinsam nach Lösungen

    zuständige Stelle

    Landkreise, Kreisfreie Städte und große kreisanghörige Städte mit eigenem Jugendamt.

    Zuständigkeit

    Jugendamt, das für den Wohnort des Kindes zuständig ist. Dies gilt auch, wenn das Kind im Ausland geboren wurde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.05 Jugendhilfen

    Beschreibung

    Jugendamt der Stadt Worms

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönauer Straße 2

    67547 Worms

    Abteilung 5.05 - Jugendhilfen

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Erforderlich sind Angaben zu Geburtsdatum und -ort sowie den Namen des Kindes zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt.

    Eine Nachfrage zu den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Jugendamt wird empfohlen.

    Formulare

    Formlose Beantragung

    Voraussetzungen

    Eltern sind nicht miteinander verheiratet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Schriftliche Antragstellung durch die allein sorgeberechtigte Mutter.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ein Nachweis über die alleinige elterliche Sorgekann auch durch ein rechtskräftiges Urteil nachgewiesen werden.

    Unterstützende Institutionen

    Jugendämter

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 15.03.2018

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Eltern, Sorge, Kindeswohl, Kind, Fürsorge, Negativbescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de