Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
Sie können mit einem Sorgerechtsnachweis das alleinige Sorgerecht Ihres Kindes nachweisen. Hierfür wenden Sie sich einfach an das zuständige Jugendamt.
Beschreibung
Mit dem Sorgerechtsnachweis können Eltern das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder nachweisen. Haben Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, eine gemeinsame Sorgeerklärung (Urkunde) abgegeben, wird dies im Sorgeregister des Geburtsjugendamtes erfasst. Dort wird auch eingetragen, wenn Eltern aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die elterliche Sorge ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen wurde. Das alleinige Sorgerecht kann durch eine sogenannte Negativbescheinigung aus dem Sorgeregister nachgewiesen werden. Diese bestätigt, dass im Sorgeregister keine Eintragungen vorliegen. Auskünfte aus dem Sorgeregister bzw. die erforderliche Bescheinigung erteilt das für den Wohnort des Kindes zuständige Jugendamt.
Hinweise für Worms: Allgemeiner Sozialer Dienst: Sozialberatung für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern
Mit unserem Angebot wenden wir uns an junge Menschen und ihre Familien in Worms.
Kinder und Jugendliche können sich an uns wenden, wenn sie
- einfach mit jemandem reden müssen
- sich über ihre Rechte informieren wollen
- nicht mehr klar kommen zuhause, in der Schule, in der Clique
- Angst haben und Schutz brauchen
Für Eltern und Personensorgeberechtigte sind wir Ansprechpartner, wenn
- Sie ihr Kind nicht mehr verstehen können
- es Probleme in der Schule gibt
- Ihr Kind keine Regeln mehr einhält
- Ihr Kind mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist
Wir beraten vertraulich und nehmen Sie/ Euch ernst
Wir haben ein offenes Ohr für Ihre/ Eure Anliegen
Wir kommen auch nach Hause - wenn es Ihr/ Euer Wunsch ist
Wir haben Ihre/ Eure Probleme im Blick und suchen gemeinsam nach Lösungen
zuständige Stelle
Landkreise, Kreisfreie Städte und große kreisanghörige Städte mit eigenem Jugendamt.
Zuständigkeit
Jugendamt, das für den Wohnort des Kindes zuständig ist. Dies gilt auch, wenn das Kind im Ausland geboren wurde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.05 Jugendhilfen
Beschreibung
Jugendamt der Stadt Worms
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Termine nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: sozialesundjugend@worms.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Erforderlich sind Angaben zu Geburtsdatum und -ort sowie den Namen des Kindes zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt.
Eine Nachfrage zu den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Jugendamt wird empfohlen.
Formulare
Formlose Beantragung
Voraussetzungen
Eltern sind nicht miteinander verheiratet.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Schriftliche Antragstellung durch die allein sorgeberechtigte Mutter.
Fristen
Keine
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ein Nachweis über die alleinige elterliche Sorgekann auch durch ein rechtskräftiges Urteil nachgewiesen werden.
Unterstützende Institutionen
Jugendämter
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 15.03.2018
Stichwörter
Eltern, Sorge, Kindeswohl, Kind, Fürsorge, Negativbescheinigung