Wohnungsgeberbestätigung

    Wohnungsgeberbestätigung

    Beschreibung

    Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie seit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes (BMG) am 01. November 2015 eine Bestätigung Ihrer Wohnungsgeberin/Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der zuständigen Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

    Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist in der Regel die Eigentümerin oder der Eigentümer der Wohnung. Es kann aber ebenso die von der Eigentümerin / dem Eigentümer beauftragte Hausverwaltung oder, wenn Sie zur Untermiete wohnen, auch die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Wohnung sein.

    Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:

    • Name und Anschrift der Wohnungsgeberin/des Wohnungsgebers
    • Name und Anschrift der Eigentümerin/des Eigentümers (falls dieser nicht selbst Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist)
    • Anschrift der Wohnung
    • Namen aller Personen, die die Wohnung beziehen und damit meldepflichtig sind
    • Datum des Einzugs, d. h. des jeweiligen meldepflichtigen Vorgangs

    Hinweise für Gerolstein: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Gerolstein

    Online-Dienst

    Wohnungsgeberbestätigung

    ID: L100039_291487292

    Beschreibung

    Bestätigung Wohnungsgeber

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Gerolstein - 3 - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Kyllweg 1

    54568 Gerolstein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06591 13-0

    Fax: 06591 13-9000

    E-Mail: post@gerolstein.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Gerolstein - 3.2 - Bürgerservice

    Adresse

    Besucheranschrift

    Rathausplatz 1

    54584 Jünkerath

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Kyllweg 1

    54568 Gerolstein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Burgstraße 6

    54576 Hillesheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06591 13-0

    Fax: 06591 13-9000

    E-Mail: post@gerolstein.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie von Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter. Die für Sie zuständige Meldebehörde hält ein Formular hierfür bereit. Die Wohnungsgeberbestätigung ist von der Wohnungsgeberin/dem Wohnungsgeber eigenhändig zu unterschreiben.

    Fristen

    Die Wohnungsgeberin/der Wohnungsgeber ist verpflichtet, die Bestätigung spätestens zwei Wochen nach dem Einzug auszustellen.

    Weigert sich die Wohnungsgeberin/der Wohnungsgeber, die Bestätigung auszustellen oder ist es Ihnen aus anderen Gründen nicht möglich, die Bestätigung zu erhalten, müssen sie dies der zuständigen Meldebehörde unverzüglich mitteilen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Wohnsitzanmeldung, Wohnungsanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English