Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen ErlaubnisOnline erledigen

    Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und -verbände

    Für die Nutzung einer nicht öffentlich zugänglichen Sportstätte, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Sportverein oder -verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb  nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Sporthallenbelegung

    kreiseigene Schulanlagen, Schulsporthallen, Freisportanlagen und Lehrschwimmbäder im Landkreis Trier-Saarburg:

    • Konz:
      • Gymnasium: Saar-Mosel-Halle mit Gymnastikhalle
      • Realschule plus: Sport- und Mehrzweckhalle, Freisportanlage
    • Saarburg:
      • Berufsbildende Schule: Sporthalle mit Gymnastikhalle
      • Realschule plus
      • Gymnasiuim: Sporthalle, Lehrschwimmbad
    • Trier:
      • Balthasar-Neumann-Technikum: Sporthalle
    • Hermeskeil:
      • Berufsbildende Schule: Sporthalle
      • Gymnasium
      • Integrierte Gesamtschule: Sporthalle mit Gymnastikhalle, Freisportanlage
    • Kell am See:
      • Realschule plus: Sport- und Kulturhalle
    • Schweich:
      • Stefan-Andres-Realschule plus: Stefan-Andres Sporthalle
      • Stefan Andres-Gymnasium: Freisportanlage
      • Levana-Schule:
        • Gymnastikhalle, Lehrschwimmbad
    • Waldrach:
      • Realschule plus: Sport- und Kulturhalle

    Beantragung

    • schriftliche Genehimigung ist erforderlich

    Online-Dienst

    Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und -verbände

    ID: L100039_262245478

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Gebäudemanagement - Kaufmännisches Gebäudemanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    54290 Trier

    Postfachadresse

    Postfach 2620

    54216 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Telefon Festnetz: +49 651 715-0

    Fax: +49 651 715-17640

    E-Mail: gebaeudemanagement@trier-saarburg.de

    Internet

    Bankverbindung

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse

    Empfänger: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse

    IBAN: DE24 5855 0130 0000 0004 30

    BIC: TRISDE55

    Bankinstitut: Sparkasse Trier

    Stichwörter

    Abteilung 3

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Hermeskeil - Bürgerdienste

    Adresse

    Postanschrift

    Langer Markt 17

    54411 Hermeskeil

    Postfachadresse

    Postfach 11 20

    54401 Hermeskeil

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6503 809-0

    Fax: +49 6503 809-216

    E-Mail: verbandsgemeinde@hermeskeil.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Nutzung der Sportstätte richtet sich nach kommunalen Satzungen in Verbindung mit:

    Verfahrensablauf

    Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Sporthallenbelegung

    Antragstellung

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 03.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Sportplatz, Sporthallenbenutzung, Sporthalle Belegung, Sporthallennutzung, Mehrzweckhalle, Sporthalle, Sporthallenbelegung, Sporthalle Vermietung, Gemeindehalle

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de