Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung
Beschreibung
Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen.
Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell. Eltern müssen sich daher immer wieder mit dem Thema "Kopfläuse" auseinandersetzen.
Gemäß § 34 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder mit Kopfläusen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Die Erziehungsberechtigten haben gemäß § 34 Absatz 5 IfSG unverzüglich die Gemeinschaftseinrichtung über den Kopflausbefall zu informieren. Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat gemäß § 34 Absatz 6 unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
Zuständigkeit
Die Gemeinschaftseinrichtung, die Ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätte oder Schule)
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 3 - Ernährung, Gesundheit, Soziale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Claudia Göttel
Herr Danilo Bäcker
Frau Rabea Altmaier
Internet
Grundschule Lauterecken
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06382 403495
Telefon Festnetz: 06382 4030304
Telefon Festnetz: 06382 8309
E-Mail: GS.Lauterecken@t-online.de
Grundschule Potzbergschule Neunkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Schönenberg-Kübelberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Grundschule St. Julian
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06387 4120600
Telefon Festnetz: 06387 993578
Telefon Festnetz: 06387 334
E-Mail: gs-st-julian@t-online.de
Internet
Grundschule Am Königsberg Wolfstein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06304 41692815
Fax: 06304 416928133
Telefon Festnetz: 06304 4169280
E-Mail: grundschulewolfstein@t-online.de
Internet
Grundschule Glan-Münchweiler Glantalschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06383 925960
Fax: 06383 9259619
Telefon Festnetz: 06383 9259612
E-Mail: sekretariat@glantalschule.de
Internet
Realschule plus Lauterecken/Wolfstein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06382 92100
Fax: 06304 416829-129 oder063
Telefon Festnetz: 06304 416829-0
E-Mail: sekretariat@rs-plus.de
Internet
Integrierte Gesamtschule Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06373 811033
Telefon Festnetz: 06373 811018
Telefon Festnetz: 06373 811010
E-Mail: info@igs-skw.de
Internet
Kreisverwaltung Kusel - Referat 32 - Gesundheitswesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Danilo Bäcker
Frau Rabea Altmaier
Frau Melanie Kohl
Internet
Voraussetzungen
Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Informieren Sie als Elternteil die Schul- oder Kita-Leitung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat.
- Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen.
- Sind keine Läuse oder vermehrungsfähigen Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte / Schule besuchen.
Fristen
Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass Ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ungeziefer, Kopflaus, meldepflichtig, Laus, Meldepflicht, Läuse