Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte Beglaubigung

    Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte

    Beschreibung

    Wenn Ihr Kind oder ein anderer Minderjähriger, für den Sie erziehungsberechtigt sind, eine Auslandsreise ohne Ihre Begleitung unternimmt, empfehlen wir, ihm neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie eine Kopie Ihrer eigenen Ausweisdatenseite mitzugeben.

    Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass Sie mit der Auslandsreise einverstanden sind. Sie erleichtern damit die Arbeit der Grenzpolizei zur Verhinderung von Kindesentziehungen oder eines unerlaubten Entfernens von Kindern aus dem Einflussbereich eines oder beider Erziehungsberechtigter.

    Für die Einverständniserklärung empfehlen wir folgenden Inhalt:

    • die Personalien Ihres Kindes oder des anderen Minderjährigen, für den Sie erziehungsberechtigt sind
    • Ihre eigenen Personalien und Angaben zu Ihrer Erreichbarkeit
    • die geplante Reiseroute
    • die Personalien volljähriger Begleitpersonen
    • die Beglaubigung Ihrer Unterschrift (durch einen Notar, das Rathaus o. Ä.)
    • ggf. eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache des Ziellandes (beispielsweise durch ein Übersetzerbüro)

    Für verbindliche Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen im Zielland wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige Vertretung dieses Landes. 

    Hinweise für Worms: Allgemeiner Sozialer Dienst: Schutz des Kindeswohls

    Bürgerinnen und Bürger, die auf eine akute oder drohende Kindeswohlgefährdung hinweisen wollen, können sich sowohl offen als auch anonym an uns wenden. Nach intensiver Prüfung der Hinweise werden, soweit sich dies als erforderlich erweist, die nötigen Schritte zur Wiederherstellung des Kindeswohls eingeleitet.

    Bürgerinnen und Bürger, die auf eine akute oder drohende Kindeswohlgefährdung hinweisen wollen, können sich sowohl offen als auch anonym an uns wenden. Nach intensiver Prüfung der Hinweise werden, soweit sich dies als erforderlich erweist, die nötigen Schritte zur Wiederherstellung des Kindeswohls eingeleitet.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.05 Jugendhilfen

    Beschreibung

    Jugendamt der Stadt Worms

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönauer Straße 2

    67547 Worms

    Abteilung 5.05 ? Jugendhilfen

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Termine nach Vereinbarung  

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Sandra Uhrig (Teamleiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5501

      Fax: +49 6241 853-5599

    • Frau Pia Beck-Dzananovic (Sozialpädagogin)

      Fax: +49 6241 853-5599

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5511

    • Frau Hanna Blumenschein (Sozialpädagogin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5532

      Fax: +49 6241 853-5599

    • Frau Sozialarbeiterin (BA) Julia Boudot (Sozialpädagogin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5521

      Fax: +49 6241 853-5599

    • Frau Dagmar Braun-Reuther (Sozialpädagogin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5533

      Fax: +49 6241 853-5599

    • Frau Kathrin Döring (Sozialpädagogin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5525

      Fax: +49 6241 853-5599

    • Frau Jessica Eichenauer

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5531

      Fax: +49 6241 853-5599

    • Frau Samira Fuchs (Sozialpädagogin)

      Fax: +49 6241 853-5599

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5515

    • Frau Carolin Hartusch (Sozialpädagogin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5512

      Fax: +49 6241 853-5599

    • Herr Thorsten Krämer (Sozialpädagoge)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5523

      Fax: +49 6241 853-5599

    • Frau Marjorie Riedel (Sozialpädagogin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5534

      Fax: +49 6241 853-5599

    • Herr Tobias Rothbauer (Sozialpädagoge)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5535

      Fax: +49 6241 853-5599

    • Herr Nicolai Schwartz (Sozialpädagoge)

      Fax: +49 6241 853-5599

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5522

    • Frau Doreen Vollmer (Sozialpädagogin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5513

      Fax: +49 6241 853-5599

    • Frau Anke Feder (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5514

      Fax: +49 6241 853-5599

    • Frau Lena Knies (Sachbearbeiterin)

      Fax: +49 6241 853-5599

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5515

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Technisch geändert am 22.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 12.04.2017 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Minderjähriger, Ausweis, Sorgerecht, Urlaub, Alleinreisende

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Englisch

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