Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte
Beschreibung
Wenn Ihr Kind oder ein anderer Minderjähriger, für den Sie erziehungsberechtigt sind, eine Auslandsreise ohne Ihre Begleitung unternimmt, empfehlen wir, ihm neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie eine Kopie Ihrer eigenen Ausweisdatenseite mitzugeben.
Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass Sie mit der Auslandsreise einverstanden sind. Sie erleichtern damit die Arbeit der Grenzpolizei zur Verhinderung von Kindesentziehungen oder eines unerlaubten Entfernens von Kindern aus dem Einflussbereich eines oder beider Erziehungsberechtigter.
Für die Einverständniserklärung empfehlen wir folgenden Inhalt:
- die Personalien Ihres Kindes oder des anderen Minderjährigen, für den Sie erziehungsberechtigt sind
- Ihre eigenen Personalien und Angaben zu Ihrer Erreichbarkeit
- die geplante Reiseroute
- die Personalien volljähriger Begleitpersonen
- die Beglaubigung Ihrer Unterschrift (durch einen Notar, das Rathaus o. Ä.)
- ggf. eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache des Ziellandes (beispielsweise durch ein Übersetzerbüro)
Für verbindliche Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen im Zielland wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige Vertretung dieses Landes.
Hinweise für Worms: Allgemeiner Sozialer Dienst: Schutz des Kindeswohls
Bürgerinnen und Bürger, die auf eine akute oder drohende Kindeswohlgefährdung hinweisen wollen, können sich sowohl offen als auch anonym an uns wenden. Nach intensiver Prüfung der Hinweise werden, soweit sich dies als erforderlich erweist, die nötigen Schritte zur Wiederherstellung des Kindeswohls eingeleitet.
Bürgerinnen und Bürger, die auf eine akute oder drohende Kindeswohlgefährdung hinweisen wollen, können sich sowohl offen als auch anonym an uns wenden. Nach intensiver Prüfung der Hinweise werden, soweit sich dies als erforderlich erweist, die nötigen Schritte zur Wiederherstellung des Kindeswohls eingeleitet.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.05 Jugendhilfen
Beschreibung
Jugendamt der Stadt Worms
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Termine nach Vereinbarung  
Kontakt
E-Mail: sozialesundjugend@worms.de
Kontaktperson
Frau Sandra Uhrig (Teamleiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5501
Fax: +49 6241 853-5599
Frau Pia Beck-Dzananovic (Sozialpädagogin)
Fax: +49 6241 853-5599
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5511
Frau Hanna Blumenschein (Sozialpädagogin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5532
Fax: +49 6241 853-5599
Frau Sozialarbeiterin (BA) Julia Boudot (Sozialpädagogin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5521
Fax: +49 6241 853-5599
Frau Dagmar Braun-Reuther (Sozialpädagogin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5533
Fax: +49 6241 853-5599
Frau Kathrin Döring (Sozialpädagogin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5525
Fax: +49 6241 853-5599
Frau Jessica Eichenauer
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5531
Fax: +49 6241 853-5599
Frau Samira Fuchs (Sozialpädagogin)
Fax: +49 6241 853-5599
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5515
Frau Carolin Hartusch (Sozialpädagogin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5512
Fax: +49 6241 853-5599
Herr Thorsten Krämer (Sozialpädagoge)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5523
Fax: +49 6241 853-5599
Frau Marjorie Riedel (Sozialpädagogin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5534
Fax: +49 6241 853-5599
Herr Tobias Rothbauer (Sozialpädagoge)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5535
Fax: +49 6241 853-5599
Herr Nicolai Schwartz (Sozialpädagoge)
Fax: +49 6241 853-5599
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5522
Frau Doreen Vollmer (Sozialpädagogin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5513
Fax: +49 6241 853-5599
Frau Anke Feder (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5514
Fax: +49 6241 853-5599
Frau Lena Knies (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-5599
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5515
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Minderjähriger, Ausweis, Sorgerecht, Urlaub, Alleinreisende