Beantragen einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen
Beschreibung
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, die aus humanitären Gründen erteilt wurde, z. B. nach § 23 oder § 25 Aufenthaltsgesetz .
Humanitäre Gründe, die zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 25 geführt haben, können insbesondere folgende sein:
- Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling in einem Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
- Vorliegen eines Abschiebungsverbots oder eines Ausreisehindernisses,
- Feststellung einer außergewöhnlichen Härte.
Abhängig von der Rechtsgrundlage der humanitären Aufenthaltserlaubnis können die Unterlagen und Gebühren voneinander abweichen.
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Aufenthaltserlaubnis verlängern aus humanitären Gründen
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Aufenthaltsrechtliche Aufgaben
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Lieferanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Vorsprache und Abgabe der Unterlagen an der Info während der Öffnungszeiten möglich. Es wird ein Kontaktformular erfasst und innerhalb von 7 Arbeitstagen erfolgt die Rückmeldung durch Sachberarbeiter*innen. Öffnungszeten:  Montag 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Die telefonische Erreichbarkeit ist ausschließlich mittwochs in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr gewährleistet.  
Kontakt
Fax: +49 621 504-3054
E-Mail: aufenthaltsrecht@ludwigshafen.de
Weitere Informationen
Inhalt E-Mail Anfragen:
Diese Daten sind in den Betreff der E-Mail einzutragen:
Familienname, Vorname, Geburtsdatum sowie das entsprechende Anliegen (zum Beispiel Verlängerung oder Übertrag Aufenthalt, Antrag oder Übertrag Niederlassungserlaubnis, Abgabe einer Verpflichtungserklärung oder Einladung). Diese Daten sind in den Betreff der E-Mail einzutragen.
erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass (nicht bei anerkannten Flüchtlingen oder subsidiär Schutzberechtigten)
- Nachweis über Krankenversicherung
- Mietvertrag (Nachweis über ausreichenden Wohnraum)
- 1 biometrisches Passfoto
Formulare
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Aufenthaltserlaubnis verlängern aus humanitären Gründen
Voraussetzungen
- Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nach §§ 22 - 25b Aufenthaltsgesetz
Die Aufenthaltserlaubnis, die verlängert werden soll, muss nach den Paragraphen 22, 23, 23a, 24, 25, 25a oder 25b Aufenthaltsgesetz erteilt worden sein.
- Humanitärer Grund liegt weiter vor
Die Aufenthaltserlaubnis kann nicht verlängert werden, wenn der humanitäre Grund entfallen ist, zum Beispiel weil die Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge widerrufen wurde oder kein Ausreisehindernis mehr besteht.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Am besten ist eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor die bisherige Aufenthaltserlaubnis abläuft.
Kosten
Die Gebühren für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bemessen sich nach dem jeweiligen technischen Aufwand bei der Ausstellung:
- Erwachsene: 30 bis 80 Euro für jede Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- Minderjährige: 15 bis 40 Euro für jede Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Flüchtlingsangelegenheiten, Ausländer, Aufenthaltsgenehmigung, Migration, Flüchtlinge, Aufenthalt, Aufenthaltstitel