Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Verlängerung aus dringenden humanitären oder persönlichen GründenOnline erledigen

    Beantragen einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen

    Beschreibung

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, die aus humanitären Gründen erteilt wurde, z. B. nach § 23 oder § 25 Aufenthaltsgesetz .

    Humanitäre Gründe, die zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 25 geführt haben, können insbesondere folgende sein:

    • Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling in einem Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
    • Vorliegen eines Abschiebungsverbots oder eines Ausreisehindernisses,
    • Feststellung einer außergewöhnlichen Härte.

    Abhängig von der Rechtsgrundlage der humanitären Aufenthaltserlaubnis können die Unterlagen und Gebühren voneinander abweichen.

    Online-Dienst

    Ausländerwesen

    ID: L100039_284141443

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Ahrweiler: Beantragen einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Ahrweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 24 - 30

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Postfachadresse

    Postfach 13 69

    53458 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Kontakt

    Fax: +49 2641 975-456

    Telefon Festnetz: +49 2641 975-0

    E-Mail: info@aw-online.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Pass (nicht bei anerkannten Flüchtlingen oder subsidiär Schutzberechtigten)
    • Nachweis über Krankenversicherung
    • Mietvertrag (Nachweis über ausreichenden Wohnraum)
    • 1 biometrisches Passfoto

    Formulare

    Hinweise für Ahrweiler: Beantragen einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen

    Voraussetzungen

    • Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nach §§ 22 - 25b Aufenthaltsgesetz 

      Die Aufenthaltserlaubnis, die verlängert werden soll, muss nach den Paragraphen 22, 23, 23a, 24, 25, 25a oder 25b Aufenthaltsgesetz erteilt worden sein.

    • Humanitärer Grund liegt weiter vor 

      Die Aufenthaltserlaubnis kann nicht verlängert werden, wenn der humanitäre Grund entfallen ist, zum Beispiel weil die Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge widerrufen wurde oder kein Ausreisehindernis mehr besteht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Am besten ist eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor die bisherige Aufenthaltserlaubnis abläuft.

    Kosten

    Die Gebühren für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bemessen sich nach dem jeweiligen technischen Aufwand bei der Ausstellung:

    • Erwachsene: 30 bis 80 Euro für jede Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
    • Minderjährige: 15 bis 40 Euro für jede Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgenehmigung, Ausländer, Migration, Flüchtlingsangelegenheiten, Aufenthalt, Flüchtlinge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de