Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für im Bundesgebiet geborene Kinder von Ausländern

    Aufenthaltserlaubnis erteilen für im Bundesgebiet geborene Kinder

    Beschreibung

    Einem Kind, das im Bundesgebiet geboren wird, kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn ein Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU besitzt.

    Wenn zum Zeitpunkt der Geburt beide Elternteile oder der allein sorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU besitzen, wird dem im Bundesgebiet geborenen Kind die Aufenthaltserlaubnis von Amts wegen erteilt.

    Der Aufenthalt eines im Bundesgebiet geborenen Kindes, dessen Mutter oder Vater zum Zeitpunkt der Geburt im Besitz eines Visums ist oder sich visumfrei aufhalten darf, gilt bis zum Ablauf des Visums oder des rechtmäßigen visumfreien Aufenthalts als erlaubt.

    Online-Dienst

    Aufenthaltstitel online

    ID: L100039_291627469

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Insel Silberau 1

    56130 Bad Ems

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Kreishaus Bad EmsMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrInsel Silberau 1Donnerstag14:00 Uhr-18:00 Uhr56130 Bad Ems Zulassungsstelle DiezMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrWilhelmstraße 42aDonnerstag14:00 Uhr-17:30 Uhr65582 Diez Zulassungsstelle NastättenMontag-Freitag8:00 Uhr -11:00 UhrPestalozzistraße 2 56355 Nastätten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02603 972-0

    Fax: 02603 972-199

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Pass des Kindes (das Kind muss entweder über einen eigenen gültigen Pass verfügen oder im Pass eines Elternteils eingetragen sein)
    • 1 aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate), 35mm x 45mm, Frontalaufnahme, heller Hintergrund
    • Geburtsurkunde
    • Pässe der Eltern

    Voraussetzungen

    • Im Bundesgebiet geboren
    • Das Kind muss im Bundesgebiet Deutschland geboren sein und gemeinsam mit den/dem sorgeberechtigten Eltern(teil) gemeldet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Mindestens 25 Euro bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr.
    • Mindestens 30 Euro bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für länger als ein Jahr.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Stichwörter

    Ausländer, Visum, Migration, Ausländervisum, Aufenthalt, Geburt, Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthaltstitel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English