Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für im Bundesgebiet geborene Kinder von Ausländern

    Aufenthaltserlaubnis erteilen für im Bundesgebiet geborene Kinder

    Beschreibung

    Einem Kind, das im Bundesgebiet geboren wird, kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn ein Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU besitzt.

    Wenn zum Zeitpunkt der Geburt beide Elternteile oder der allein sorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU besitzen, wird dem im Bundesgebiet geborenen Kind die Aufenthaltserlaubnis von Amts wegen erteilt.

    Der Aufenthalt eines im Bundesgebiet geborenen Kindes, dessen Mutter oder Vater zum Zeitpunkt der Geburt im Besitz eines Visums ist oder sich visumfrei aufhalten darf, gilt bis zum Ablauf des Visums oder des rechtmäßigen visumfreien Aufenthalts als erlaubt.

    Online-Dienst

    Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarten und Aufenthalsrelevante Bescheinigungen beantragen bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach

    ID: L100039_307477054

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 09.01.2025

    Technisch geändert am 07.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 10 - Aufenthaltsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Salinenstraße 47

    55543 Bad Kreuznach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 18 61

    55543 Bad Kreuznach

    Öffnungszeiten

    Montag 8:00 Uhr - 11:30 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch 8:00 Uhr - 11:30 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 10.08.2021

    Technisch geändert am 07.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Pass des Kindes (das Kind muss entweder über einen eigenen gültigen Pass verfügen oder im Pass eines Elternteils eingetragen sein)
    • 1 aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate), 35mm x 45mm, Frontalaufnahme, heller Hintergrund
    • Geburtsurkunde
    • Pässe der Eltern

    Voraussetzungen

    • Im Bundesgebiet geboren
    • Das Kind muss im Bundesgebiet Deutschland geboren sein und gemeinsam mit den/dem sorgeberechtigten Eltern(teil) gemeldet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Mindestens 25 Euro bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr.
    • Mindestens 30 Euro bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für länger als ein Jahr.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 28.03.2017

    Technisch geändert am 08.01.2025

    Stichwörter

    Visum, Aufenthaltstitel, Ausländer, Geburt, Migration, Ausländervisum, Aufenthalt, Aufenthaltsgenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020