Aufenthaltserlaubnis erteilen für im Bundesgebiet geborene Kinder
Beschreibung
Einem Kind, das im Bundesgebiet geboren wird, kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn ein Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU besitzt.
Wenn zum Zeitpunkt der Geburt beide Elternteile oder der allein sorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU besitzen, wird dem im Bundesgebiet geborenen Kind die Aufenthaltserlaubnis von Amts wegen erteilt.
Der Aufenthalt eines im Bundesgebiet geborenen Kindes, dessen Mutter oder Vater zum Zeitpunkt der Geburt im Besitz eines Visums ist oder sich visumfrei aufhalten darf, gilt bis zum Ablauf des Visums oder des rechtmäßigen visumfreien Aufenthalts als erlaubt.
Online-Dienst
Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen - Erstbeantragung und Verlängerung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Zuständigkeiten/ Sachgebiet
Telefon
Stv. Sachgebietsleiter
allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben B-D
.
46 23
allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Ak-Al, E-K
.
46 61
allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Ak-Al, E-K
.
46 59
allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Am-Az, L-R
.
46 60
allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Am-Az, L-R
.
46 60
allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Aa-Aj, S-Z
46 71
Zuständigkeiten/ Sachgebiet
Telefon
Stv. Sachgebietsleiter
allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben B-D
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46 23
allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Ak-Al, E-K
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allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Ak-Al, E-K
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allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Am-Az, L-R
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allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Am-Az, L-R
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allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Aa-Aj, S-Z
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Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Aufenthalt / Anerkennung (Ordnungsamt)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 201551
56015 Koblenz
Öffnungszeiten
Achtung! Nur mit Terminvereinbarung Mo, Di, Fr      8:00 - 12:00 Uhr Mi                  8:00 - 12:30 Uhr                     13:30 - 16:30 Uhr Donnerstag ganztägig geschlossen!
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Pass des Kindes (das Kind muss entweder über einen eigenen gültigen Pass verfügen oder im Pass eines Elternteils eingetragen sein)
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate), 35mm x 45mm, Frontalaufnahme, heller Hintergrund
- Geburtsurkunde
- Pässe der Eltern
Voraussetzungen
- Im Bundesgebiet geboren
- Das Kind muss im Bundesgebiet Deutschland geboren sein und gemeinsam mit den/dem sorgeberechtigten Eltern(teil) gemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Mindestens 25 Euro bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr.
- Mindestens 30 Euro bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für länger als ein Jahr.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Visum, Aufenthaltstitel, Ausländer, Geburt, Migration, Ausländervisum, Aufenthalt, Aufenthaltsgenehmigung