Aufenthaltserlaubnis verlängern zum Zweck der Ausbildung
Beschreibung
Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.
Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie
- an nicht studienvorbereitenden Sprachkursen teilnehmen (Intensivsprachkurs in Deutsch),
- in Ausnahmefällen die Schule besuchen oder
- sich betrieblich aus- und weiterbilden, wenn die Bundesagentur für Arbeit dem zustimmt.
Online-Dienst
Ausländerwesen
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.
Hinweise für Ahrweiler: Spezielle Hinweise für Kreis Ahrweiler
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 3.1 - Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ginette Blanton
Frau Nicole Steffens
Frau Maike Schmitt
Besucheranschrift
E-Mail: Maike.Schmitt@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-482
Fax: 02641 975-7482
Frau Stephanie Kreidt
Herr Massimiliano Schrader
Besucheranschrift
E-Mail: Massimiliano.Schrader@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7122
Telefon Festnetz: 02641 975-122
Frau Isolde Krämer
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-7227
E-Mail: Isolde.Kraemer@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-227
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
- Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
- Nachweis der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (im Original)
- Nachweise, dass Sie
- Ihre Ausbildung nicht unangemessen verzögern und
- die durchschnittliche Ausbildungsdauer nicht überschreiten
Formulare
Hinweise für Ahrweiler: Spezielle Hinweise für Kreis Ahrweiler
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind:
- Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen. - Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen für die entsprechende Ausbildung.
- Sie verzögern nicht unangemessen Ihre Ausbildung und
- Sie überschreiten nicht die durchschnittliche Ausbildungsdauer.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen die Verlängerung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Anschließend erhalten Sie entweder die gewünschte Verlängerung oder einen Ablehnungsbescheid.
Kosten
- Verlängerung um bis zu drei Monate: EUR 65,00
- Verlängerung um mehr als drei Monate: EUR 80,00
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Aufenthaltsgenehmigung, Studium, Ausländer, Aufenthaltstitel, Studienaufenthalt, Migration, Aufenthalt