Aufenthaltserlaubnis erteilen aus humanitären Gründen
Beschreibung
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für einen vorübergehenden Aufenthalt erteilt werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche Interessen der Bundesrepublik die weitere vorübergehende Anwesenheit erfordern.
Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist, kann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn seine Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall dieser Hindernisse nicht in absehbarer Zeit zu rechnen ist.
Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gem. § 25 Abs. 5 AufenthG darf nur erteilt werden, wenn der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist. Ein persönliches Verschulden liegt in der Regel dann vor, wenn jemand falsche Angaben macht oder über seine Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder zumutbare Anforderungen zur Beseitigung der Ausreisehindernisse nicht erfüllt.
Hinweise für Mainz: Aufenthaltserlaubnis beantragen - Humanitärer Bereich (§§ 22-25b AufenthG)
Online-Dienst
Aufenthaltstitel, Antrag auf Erteilung und Verlängerung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Mainz - Abteilung Ausländerangelegenheiten
Beschreibung
Möchten Sie persönlich mit uns sprechen, dann vereinbaren Sie vorher unbedingt einen Termin.
Bitte beachten Sie, dass es bei Terminvereinbarungen aktuell zu verlängerten Bearbeitungs- und Wartezeiten kommt.
Online-Terminvereinbarung/Bürgeramt
Kontaktformular/Ausländerbehörde
Bitte geben Sie bei Anfragen unbedingt Ihren vollständigen Namen sowie Ihr Geburtsdatum an. Fragen Sie für eine dritte Person an, geben Sie bitte deren Personalien an.
Telefonische Anfragen können Sie direkt an die zuständigen Sachbearbeitenden richten.
Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter den jeweiligen Organisationseinheiten:
"Allgemeines Aufenthaltsrecht" bzw.
"Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthaltstitel (ADHT)".
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Aktuelle Informationen zum Thema Ukraine finden Sie auf der Internetseite des Integrationsministeriums: www.germany4ukraine.de
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3620
55026 Mainz
Kontakt
Fax: 06131 123084
Telefon Festnetz: 06131 122994
Internet
Formulare
Aufenthaltserlaubnis, Antrag auf Erteilung oder Verlängerung
Aufenthaltserlaubnis Ukraine, Antrag (Deutsch)
Aufenthaltserlaubnis Ukraine, Antrag (Ukrainisch)
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass (nicht bei anerkannten Flüchtlingen oder subsidiär Schutzberechtigten)
- Nachweis über Krankenversicherung
- Mietvertrag (Nachweis über ausreichenden Wohnraum)
- 1 biometrisches Passfoto
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- 100 Euro bei einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr
- 110 Euro bei einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr
- 80 Euro bei einer Verlängerung einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Aufenthalt, Ausländer, Asyl, Flüchtlinge, Ausländerangelegenheiten, Asylrecht, Asylbewerber, Aufenthaltsberechtigung, Migration, Aufenthaltsgenehmigung, Flüchtlingsangelegenheiten, Abschiebung, Aufenthaltstitel