Aufenthaltserlaubnis erteilen für Staatsangehörige der Schweiz
Beschreibung
Staatsangehörige der Schweiz und ihre Familienangehörigen müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde persönlich anzeigen.
Bei der Ausländerbehörde wird dabei geprüft, ob ein Freizügigkeitsrecht besteht.
Wenn ein Freizügigkeitsrecht besteht, wird die Aufenthaltserlaubnis-Schweiz nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 21. Juni 1999 ausgestellt.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Aufenthaltsrechtliche Aufgaben
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Lieferanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Vorsprache und Abgabe der Unterlagen an der Info während der Öffnungszeiten möglich. Es wird ein Kontaktformular erfasst und innerhalb von 7 Arbeitstagen erfolgt die Rückmeldung durch Sachberarbeiter*innen. Öffnungszeten: Montag 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Die telefonische Erreichbarkeit ist ausschließlich mittwochs in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr gewährleistet.
Kontakt
Fax: +49 621 504-3054
E-Mail: aufenthaltsrecht@ludwigshafen.de
Kontaktperson
Aufenthaltsrecht Info
Telefon Festnetz: +49 621 504-4325
Telefon Festnetz: +49 621 504-3291
A - Alg
Telefon Festnetz: +49 621 504-2058
Alh - Ata
Telefon Festnetz: +49 621 504-3233
Atb - Com
Telefon Festnetz: +49 621 504-2059
Con - Gi
Telefon Festnetz: +49 621 504-2062
Gj - Hussa
Telefon Festnetz: +49 621 504-3358
Kh - May
Telefon Festnetz: +49 621 504-2024
Hussb - Kg
Telefon Festnetz: +49 621 504-2028
Khan - Mao
Telefon Festnetz: +49 621 504-3251
Maz - Ob
Telefon Festnetz: +49 621 504-4322
Oc - Ra
Telefon Festnetz: +49 621 504-3330
Pau - Salh
Telefon Festnetz: +49 621 504-2054
Rb - Sula
Telefon Festnetz: +49 621 504-2056
Sulb - Z
Telefon Festnetz: +49 621 504-4393
Tb - Z
Telefon Festnetz: +49 621 504-4332
Weitere Informationen
Inhalt E-Mail Anfragen:
Diese Daten sind in den Betreff der E-Mail einzutragen:
Familienname, Vorname, Geburtsdatum sowie das entsprechende Anliegen (zum Beispiel Verlängerung oder Übertrag Aufenthalt, Antrag oder Übertrag Niederlassungserlaubnis, Abgabe einer Verpflichtungserklärung oder Einladung). Diese Daten sind in den Betreff der E-Mail einzutragen.
erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass oder ID-Karte bei Staatsangehörigen der Schweiz
- gültiger Pass bei Familienangehörigen des Staatsangehörigen der Schweiz
- 1 aktuelles biometrisches Foto, 35mm x 45mm, heller Hintergrund
- Staatsangehörige der Schweiz müssen ihr Recht auf Freizügigkeit nachweisen
- Arbeitnehmer legen ihren Arbeitsvertrag vor
- Selbstständige legen ihre Gewerbeanmeldung vor
- Freiberufler legen ihre Gewerbesteuernummer vom Finanzamt vor
- Studierende legen ihre Zulassung der Hochschule oder Immatrikulationsbescheinigung vor
- Familienangehörige benötigen einen Nachweis ihrer Verwandtschaft mit dem Staatsangehörigen der Schweiz z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft
Voraussetzungen
Schweizer Staatsangehörigkeit.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Staatsangehörige der Schweiz 8 bis 28,80 EUR.
Familienangehörige aus Drittstaaten 50 bis 110 EUR.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Arbeitsgenehmigung, Aufenthaltserlaubnis, Schweiz, Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis, Schweizer, Aufenthaltsberechtigung, Arbeit, Freizügigkeit, Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthalt, Ausländer