Aufenthaltserlaubnis erteilen für in anderen Mitgliedstaaten der EU langfristig Aufenthaltsberechtigte
Beschreibung
Ausländern, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen, wird eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn der Aufenthalt im Bundesgebiet länger als drei Monate dauern soll.
Langfristig Aufenthaltsberechtigte sind Ausländer, die einen Aufenthaltstitel besitzen, der mit der Bezeichnung „Daueraufenthalt-EG“ oder „Daueraufenthalt-EU“ in der jeweiligen Amtssprache des ausstellenden EU-Mitgliedstaates versehen ist.
Ausgenommen sind Inhaber eines von Großbritannien, Dänemark und Irland ausgestellten Aufenthaltstitels, da diese EU-Mitgliedsstaaten die entsprechende EU-Richtlinie 2003/109/EG vom 25.11.2003 nicht anwenden.
Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für einen deutschen Aufenthaltstitel, wie z.B. ein gesicherter Lebensunterhalt, gelten uneingeschränkt.
Die Aufenthaltserlaubnis gestattet eine Erwerbstätigkeit abhängig davon, welchem Zweck (z.B. Studium, Beschäftigung, selbstständige Tätigkeit) der Aufenthalt überwiegend dienen soll. Die §§ 16-21 Aufenthaltsgesetz werden analog angewendet.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Aufenthaltsrechtliche Aufgaben
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Lieferanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Vorsprache und Abgabe der Unterlagen an der Info während der Öffnungszeiten möglich. Es wird ein Kontaktformular erfasst und innerhalb von 7 Arbeitstagen erfolgt die Rückmeldung durch Sachberarbeiter*innen. Öffnungszeten:  Montag 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Die telefonische Erreichbarkeit ist ausschließlich mittwochs in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr gewährleistet.  
Kontakt
Fax: +49 621 504-3054
E-Mail: aufenthaltsrecht@ludwigshafen.de
Weitere Informationen
Inhalt E-Mail Anfragen:
Diese Daten sind in den Betreff der E-Mail einzutragen:
Familienname, Vorname, Geburtsdatum sowie das entsprechende Anliegen (zum Beispiel Verlängerung oder Übertrag Aufenthalt, Antrag oder Übertrag Niederlassungserlaubnis, Abgabe einer Verpflichtungserklärung oder Einladung). Diese Daten sind in den Betreff der E-Mail einzutragen.
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass mit Aufenthaltstitel (Daueraufenthalt-EG) des anderen EU-Mitgliedsstaates
- 1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
- Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt
- Unterlagen zum beabsichtigten Aufenthaltszweck
z.B. Immatrikulationsbescheinigung oder Einstellungszusicherung und Arbeitsvertrag etc.
- Krankenversicherung
Voraussetzungen
- Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in einem anderen EU-Mitgliedsstaat
Ein Anspruch auf die Aufenthaltserlaubnis besteht grundsätzlich nur dann, wenn in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ein Aufenthaltstitel mit der Bezeichnung „Daueraufenthalt-EG“ oder „Daueraufenthalt-EU“ in der jeweiligen Amtssprache erteilt wurde. Ein unbefristeter Aufenthaltstitel ohne diesen Zusatz ist regelmäßig nicht ausreichend.
Nur in Ausnahmefällen kann der Nachweis der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten durch eine schriftliche Bestätigung der Behörden des anderen EU-Mitgliedsstaats erbracht werden. Die Aufenthaltserlaubnis kann dann nur im Wege des Ermessens erteilt werden. - Fester Wohnsitz
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Die Vorsprache sollte möglichst mit Termin erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Am besten ist eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der visumfreie Aufenthalt (90 Tage) oder die bisherige Aufenthaltserlaubnis abläuft. In der Regel wird die Aufenthaltserlaubnis bei Vorsprache als Etikett in den Pass eingeklebt. Elektronische Aufenthaltstitel können zurzeit nur in Ausnahmefällen ausgestellt werden.
Kosten
Die folgenden Gebühren bemessen sich nach dem jeweiligen technischen Aufwand bei der Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis:
- Erwachsene: 50 bis 110 Euro für die erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis; 30 bis 80 Euro für jede Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- Minderjährige: 25 bis 55 Euro für die erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis; 15 bis 40 Euro für jede Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausländer, Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltsgenehmigung, EU-Bürger, EU, Visum, Migration, Aufenthaltstitel, Aufenthalt, Aufenthaltsbescheinigung