• Koblenz (Rheinland-Pfalz)
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit

Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit

Beschreibung

Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, die für eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit erteilt wurde.

Online-Dienst

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit - Erstbeantragung und Verlängerung

ID: L100039_304566697

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Version

Technisch erstellt am 02.12.2024

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.

Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

Zuständigkeiten/ Sachgebiet

Telefon

Stv. Sachgebietsleiter

allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben B-D

.

46 23

allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Ak-Al, E-K

.

46 61

allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Ak-Al, E-K

.

46 59

allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Am-Az, L-R

.

46 60

allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Am-Az, L-R

.

46 60

allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Aa-Aj, S-Z

46 71

Zuständigkeiten/ Sachgebiet

Telefon

Stv. Sachgebietsleiter

allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben B-D

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46 23

allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Ak-Al, E-K

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allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Ak-Al, E-K

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allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Am-Az, L-R

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46 60

allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Am-Az, L-R

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46 60

allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Aa-Aj, S-Z

46 71

Ansprechpartner

Stadt Koblenz - Aufenthalt / Anerkennung (Ordnungsamt)

Adresse

Hausanschrift

Ludwig-Erhard-Straße 2

56073 Koblenz

Postfachadresse

Postfach 201551

56015 Koblenz

Öffnungszeiten

Achtung! Nur mit Terminvereinbarung Mo, Di, Fr      8:00 - 12:00 Uhr Mi                  8:00 - 12:30 Uhr                     13:30 - 16:30 Uhr Donnerstag ganztägig geschlossen! ; Achtung! Nur mit Terminvereinbarung Mo, Di, Fr      8:00 - 12:00 Uhr Mi                  8:00 - 12:30 Uhr                     13:30 - 16:30 Uhr Donnerstag ganztägig geschlossen!

Kontakt

E-Mail: auslaenderbehoerde@stadt.koblenz.de

Telefon Festnetz: +49 261 129-4685

Fax: +49 261 129-4620

Version

Technisch erstellt am 13.01.2020

Technisch geändert am 07.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

erforderliche Unterlagen

  • gültiger Pass 
  • 1 aktuelles biometrisches Foto 

    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund

  • Formular Prüfungsbericht (Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 1 AufenthG) 

    Der Prüfungsbericht muss durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einen Rechtsanwalt mit einschlägiger Berufserfahrung (z.B. als Fachanwalt für Steuerrecht) erstellt sein. Er sollte grundsätzlich mit einem Rundstempel versehen sein.
    Anhand des Prüfberichts wird bei Unternehmern und Selbstständigen der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts und des wirtschaftlichen Erfolgs der unternehmerischen Tätigkeit erbracht.

  • Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts (Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 5 AufenthG) 

    Freiberufler (z.B. Künstler oder Sprachlehrer) müssen keinen Prüfbericht vorlegen. Für den Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts sind andere Belege vorzulegen: Steuerbescheide, Netto-Gewinn-Ermittlung des Steuerberaters, Kontoauszüge, die einen regelmäßigen Mittelzufluss belegen, Abrechnungen mit Galeristen und Auktionshäusern und ähnliches.
    Unterlagen sind im Original und in Kopie vorzulegen.

  • Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum 

    Im Original und in Kopie

  • Krankenversicherung 

    Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt lesen.

  • Angemessene Altersversorgung 

    Nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben:
    Es ist ein Angebot (Original und Kopie) einer privaten Rentenversicherung vorzulegen, das bei Vollendung des 67. Lebensjahres

    • eine monatliche Rente von 1.109,88 EUR (für mindestens 12 Jahre)
    • oder ein Vermögen von 159.823 EUR garantiert. Alternativ kann auch durch aktuell vorhandenes Vermögen der Nachweis erbracht werden.

Voraussetzungen

  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis 

    Die Aufenthaltserlaubnis muss noch gültig und nach § 21 AufenthG erteilt worden sein.

  • Fester Wohnsitz
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich 

    Die Vorsprache sollte möglichst mit Termin erfolgen.

Handlungsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

Am besten ist eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor die bisherige Aufenthaltserlaubnis abläuft. In der Regel wird die Aufenthaltserlaubnis bei Vorsprache als Etikett in den Pass eingeklebt. Elektronische Aufenthaltstitel können zurzeit nur in Ausnahmefällen ausgestellt werden.

Kosten

30,00 bis 80,00 Euro je nach technischem Aufwand.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Version

Technisch erstellt am 23.03.2017

Technisch geändert am 01.04.2025

Stichwörter

Aufenthaltsberechtigung, Visum, Aufenthaltstitel, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Ausländerangelegenheiten, Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthalt, Ausländer, Migration, Aufenthaltsbescheinigung, Arbeitsgenehmigung, Arbeit, Ausländervisum

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020