Kraftfahrzeugkennzeichen

    Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens

    Sie sind in einen anderen Zulassungsbezirk umgezogen? Dann müssen Sie bei der dort zuständigen Zulassungsbehörde Ihre Fahrzeugpapiere aktualisieren lassen und ein neues Kennzeichen beantragen,wenn Sie das bisherige Kennzeichen nicht weiter führen möchten.

    Beschreibung

    Ist ein Halter in einen anderen Zulassungsbezirk verzogen, so hat er der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde seine neue Anschrift mitzuteilen und die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigungen oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) berichtigen zu lassen. Daneben hat er dort die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen, wenn er das bisherige Kennzeichen nicht weiter führen möchte.

    Online-Dienst

    Kraftfahrzeug online zulassen oder ummelden

    ID: L100039_291627486

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Ummeldung eines Fahrzeugs und das neue Kennzeichen sind bei der für den Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes) zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.

    Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.

    Ansprechpartner

    00.00.KVMZ.05.52.01.01 KFZ Zulassungsstelle Bingen

    Adresse

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Str. 34

    55218 Ingelheim am Rhein

    Hausanschrift

    Alfred-Nobel-Str. 2a

    55411 Bingen am Rhein

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)

    Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)

    E-Mail: kfz-bingen@mainz-bingen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    00.00.KVMZ.05.52.01.03 KFZ Zulassungsstelle Oppenheim

    Adresse

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Str. 34

    55218 Ingelheim am Rhein

    Hausanschrift

    Sant´Ambrogio-Ring 11

    55276 Oppenheim

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)

    Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)

    E-Mail: kfz-oppenheim@mainz-bingen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
    • eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • bisherige(s) Kennzeichenschild(er) (wenn ein neues Kennzeichen erneut zugeteilt werden soll)
    • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

    bei Firmen:

    • zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

    bei Vereinen:

    • zusätzlich Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)

    bei minderjährigen Fahrzeughaltern:

    • zusätzlich Einverständniserklärung beider Elternteile oder Erziehungsberechtigten (ggf. Sorgerechtsurteil) und deren Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung

    Voraussetzungen

    Sie müssen sich bereits an Ihrem neuen Wohnsitz / Unternehmenssitz angemeldet haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.

    Kosten

    Die Gebühren für die Ummeldung richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 18.02.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ummeldung, Autokennzeichen, KFZ-Ummeldung, Umkennzeichnung, Kfz-Zulassung: Umschreibung von außerhalb - ohne Halterwechsel (Umkennzeichnung), Ummelden, Umschreibung, Anhänger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English