KraftfahrzeugkennzeichenOnline erledigen

    Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens

    Sie sind in einen anderen Zulassungsbezirk umgezogen? Dann müssen Sie bei der dort zuständigen Zulassungsbehörde Ihre Fahrzeugpapiere aktualisieren lassen und ein neues Kennzeichen beantragen,wenn Sie das bisherige Kennzeichen nicht weiter führen möchten.

    Beschreibung

    Ist ein Halter in einen anderen Zulassungsbezirk verzogen, so hat er der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde seine neue Anschrift mitzuteilen und die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigungen oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) berichtigen zu lassen. Daneben hat er dort die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen, wenn er das bisherige Kennzeichen nicht weiter führen möchte.

    Hinweise für Worms: Umschreibung innerhalb von Worms (KFZ)

    Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug, das bereits in Worms zugelassen war, auf einen neuen Halter umschreiben lassen möchten.

    Hinweise

    Eine Zulassung auf den Standort oder Zweitwohnsitz ist ab dem 01.03.2007 nicht mehr möglich; zuständig ist die Behörde des Hauptwohnsitzes.

    Die Zulassung eines Fahrzeuges auf minderjährige Fahrzeughalter ist grundsätzlich möglich. Allerdings ist hierfür die Vorlage einer Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (i. d. R. Elternteile, Vormund, etc.) erforderlich.

    Es besteht die Möglichkeit, die Zulassungsangelegenheit durch einen Bevollmächtigten erledigen zu lassen. Dieser muss dann jedoch seinen Original-Personalausweis, -Reisepass oder Aufenthaltstitel mit zugehörigem Pass im Original sowie eine schriftliche Vollmacht des Halters (im Falle minderjähriger Fahrzeughalter eine Vollmacht der/des gesetzlichen Vertreter/s) und den Original-Personalausweis, -Reisepass mit

    Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel mit zugehörigem Pass im Original des Halters vorlegen. Die Vollmacht enthält die Einverständniserklärung des Halters zur Bekanntgabe steuerrechtlicher Verhältnisse und zur Entgegennahme einer Aufstellung evtl. vorhandener Steuerrückstände sowie offener Verwaltungsgebühren. A Einen Vordruck der Vollmacht haben wir Ihnen unten zum Herunterladen bereitgestellt.

    Soll die Zulassung auf eine juristische Person erfolgen, sind ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister (und falls hieraus der Betriebssitz nicht hervorgeht zusätzlich die Gewerbeanmeldung oder ein anderer amtlicher Nachweis des Betriebssitzes (z.B. Bestätigung der Berufskammer, Steuerbescheid, etc.)) und der Personalausweis des Vertretungsberechtigten der Firma in Kopie vorzulegen. Sofern eine natürliche Person ein Kraftfahrzeug als Gewerbetreibender zulassen möchte, sind eine Gewerbeanmeldung oder falls nicht vorhanden ein anderer amtlicher Nachweis des Betriebssitzes (z.B. Bestätigung der Berufskammer, Steuerbescheid, etc.) und der Original-Personalausweis vorzulegen.

    Die Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges kann nur erfolgen, wenn ein Nachweis erbracht wird, dass der Termin für die Hauptuntersuchung (HU) nicht überschritten ist!

    Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer erhalten Sie auf der Homepage des Zolls unter http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/kraftfahrzeugsteuer_node.html . Auf der Homepage des Zoll stehen auch Antragsformulare auf Steuerbefreiung bzw. -vergünstigung z.B. für Fahrzeuge von Schwerbehinderten, für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, etc. zum Download zur Verfügung. 

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

    (0 62 41) 8 53 - 3730, -3732, 3733 sowie die Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

    Hinweise für Worms: Umschreibung von außerhalb des Zulassungsbezirk (KFZ)

    Umschreibung von außerhalb bedeutet im Prinzip alles außer Worms.

    In Fällen des Umzuges nach Worms, wenn das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist und die bisherigen Kennzeichen weitergeführt werden sollen, besteht die Möglichkeit auf die Umkennzeichnung zu verzichten.

    Hierzu müssen Sie

    • die Zulassungsbescheinigung Teil I,
    • Personalausweis oder Reisepass (bei Umschreibung durch Dritte formlose Vollmacht, Ausweisdokumente des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten),
    • Bankkarte, vorlegen.

    Ergänzend empfehlen wir Ihnen, Ihrer Versicherung den Umzug und den Verzicht der Umkennzeichnung mitzuteilen. Ggf. erhalten Sie eine neue Versicherungsbestätigung.

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    Online-Dienst

    KFZ online anmelden, abmelden, ummelden, wieder zulassen

    ID: L100039_256934361

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Ummeldung eines Fahrzeugs und das neue Kennzeichen sind bei der für den Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes) zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.

    Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

    Beschreibung

    Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

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    Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

    • Montag - Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
    • Montag - Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
    Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
    Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

      Adresse

      Hausanschrift

      Postanschrift Folzstraße 5

      67547 Worms

      Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 17:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!

      Kontakt

      Kontaktperson

      Internet

      Version

      Technisch geändert am 12.06.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      erforderliche Unterlagen

      • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
      • eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich)
      • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
      • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
      • bisherige(s) Kennzeichenschild(er) (wenn ein neues Kennzeichen erneut zugeteilt werden soll)
      • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
      • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

      bei Firmen:

      • zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

      bei Vereinen:

      • zusätzlich Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)

      bei minderjährigen Fahrzeughaltern:

      • zusätzlich Einverständniserklärung beider Elternteile oder Erziehungsberechtigten (ggf. Sorgerechtsurteil) und deren Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung

      Hinweise für Worms: Umschreibung innerhalb von Worms (KFZ)

      bei außerbetriebgesetzes Fahrzeug:

      • Gültiger Personalausweis des Halters oder Reisepass (mit Meldebestätigung der Wohnsitzgemeinde) oder Aufenthaltstitel im Original. Bitte achten Sie darauf, dass in dem Personalausweis der aktuelle Wohnort eingetragen ist.
      • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB - Nummer)
      • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
      • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief mit Abmeldebestätigung)
      • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
      • Bankkarte oder EC-Karte (IBAN wird benötigt) für die Steuer
      • ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Bevollmächtigte/n, diese können Sie unten herunterladen.

      bei Zugelassenen Fahrzeug:

      • Gültiger Personalausweis des Halters oder Reisepass (mit Meldebestätigung der Wohnsitzgemeinde) oder Aufenthaltstitel im Original. Bitte achten Sie darauf, dass in dem Personalausweis der aktuelle Wohnort eingetragen ist.
      • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
      • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
      • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief )
      • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
      • Kennzeichenschilder (Wenn das aktuelle ERH-Kennzeichen beibehalten werden soll, kann auf die Vorlage der Kennzeichenschilder verzichtet werden.)
      • Bankkarte oder EC-Karte (IBAN wird benötigt) für die Steuer
      • ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Bevollmächtigte/n, diese können Sie unten herunterladen.

      Hinweise für Worms: Umschreibung von außerhalb des Zulassungsbezirk (KFZ)

      • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
      • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I ggf. Kennzeichen
      • Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
      • HU-Bescheinigung
      • Personalausweis oder Reisepass (bei Umschreibung durch Dritte formlose Vollmacht, Ausweisdokumente des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
      • Bankkarte
      • Bei Firmenfahrzeugen: Gewerbeanmeldung und Kopie des Personalausweises des Firmeninhabers/ Geschäftsführers
      • Einverständniserklärung bei den Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente bei Minderjährigen

      Voraussetzungen

      Sie müssen sich bereits an Ihrem neuen Wohnsitz / Unternehmenssitz angemeldet haben.

      Rechtsgrundlage(n)

      Fristen

      Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.

      Kosten

      Die Gebühren für die Ummeldung richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

      Hinweise für Worms: Umschreibung innerhalb von Worms (KFZ)

      Siehe Gebührenliste unter Downloads

      Hinweise für Worms: Umschreibung von außerhalb des Zulassungsbezirk (KFZ)

      Eine Auflistung der Gebühren (mit Gegenüberstellung der Preise "Vor-Ort" und "Online") steht Ihnen auf dieser Seite unter "Downloads" zur Verfügung.

      Gültigkeitsgebiet

      Rheinland-Pfalz

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben am 18.02.2020

      Version

      Technisch geändert am 23.08.2023

      Stichwörter

      KFZ-Ummeldung, Anhänger, Kfz-Zulassung: Umschreibung von außerhalb - ohne Halterwechsel (Umkennzeichnung), Ummelden, Umschreibung, Ummeldung, Autokennzeichen, Umkennzeichnung

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de