Kraftfahrzeugkennzeichen

    Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens

    Sie sind in einen anderen Zulassungsbezirk umgezogen? Dann müssen Sie bei der dort zuständigen Zulassungsbehörde Ihre Fahrzeugpapiere aktualisieren lassen und ein neues Kennzeichen beantragen,wenn Sie das bisherige Kennzeichen nicht weiter führen möchten.

    Beschreibung

    Ist ein Halter in einen anderen Zulassungsbezirk verzogen, so hat er der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde seine neue Anschrift mitzuteilen und die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigungen oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) berichtigen zu lassen. Daneben hat er dort die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen, wenn er das bisherige Kennzeichen nicht weiter führen möchte.

    Online-Dienst

    Kfz-Zulassung Online-Portal

    ID: L100039_245410452

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    Version

    Technisch erstellt am 06.04.2022 (von: Frank, Bernhild)

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: Frank, Bernhild)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Die Ummeldung eines Fahrzeugs und das neue Kennzeichen sind bei der für den Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes) zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.

    Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Kfz-Zulassung: Umschreibung von außerhalb - ohne Halterwechsel (Umkennzeichnung)

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Saarburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Graf-Siegfried-Str. 32

    54439 Saarburg

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 10:30 Uhr Dienstag 07:30 - 10:30 Uhr Mittwoch 07:30 - 10:30 Uhr Donnerstag 07:30 - 10:30 Uhr Freitag 07:30 - 10:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 6581 9999318

    E-Mail: kfz-zulassung@trier.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014 (von: RP-SC-Import)

    Technisch geändert am 12.07.2024 (von: Frank, Bernhild)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Hermeskeil

    Adresse

    Hausanschrift

    Langer Markt 12

    54411 Hermeskeil

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 11:30 Uhr Dienstag 07:30 - 11:30 Uhr Mittwoch 07:30 - 11:30 Uhr Donnerstag 07:30 - 11:30 Uhr Freitag 07:30 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: kfz-zulassung@trier.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014 (von: RP-SC-Import)

    Technisch geändert am 11.09.2024 (von: Frank, Bernhild)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Thyrsusstr. 17-19

    54292 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 13:00 Uhr Dienstag 07:00 - 13:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 13:00 Uhr vorherige Terminvereinbarung erforderlich

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: kfz-zulassung@trier.de

    Internet

    Formulare

    Stichwörter

    36

    Version

    Technisch erstellt am 09.05.2014 (von: Krugmann, Susanne)

    Technisch geändert am 12.07.2024 (von: Frank, Bernhild)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
    • eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • bisherige(s) Kennzeichenschild(er) (wenn ein neues Kennzeichen erneut zugeteilt werden soll)
    • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

    bei Firmen:

    • zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

    bei Vereinen:

    • zusätzlich Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)

    bei minderjährigen Fahrzeughaltern:

    • zusätzlich Einverständniserklärung beider Elternteile oder Erziehungsberechtigten (ggf. Sorgerechtsurteil) und deren Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung

    Hinweise für Trier-Saarburg: Kfz-Zulassung: Umschreibung von außerhalb - ohne Halterwechsel (Umkennzeichnung)

    Zusätzliche Hinweise 

    • zum Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung im Original von einer deutschen Prüfstelle:
      • nur bei Fahrzeugen, die älter als 3 Jahre sind erforderlich (Bei Motorrädern 2 Jahre)
    • zur Abgasuntersuchung: die HU Bescheinigung ist ausreichend
    • zusätzlicher Hinweis zur Meldebestätigung:
      • diese nicht älter als 3 Monate
      • kann auch bei der Zulassungsstelle gebührenpflichtig ausgestellt werden
    • zum Kontonachweis für die Einzugsermächtigung der Kfz-Steuern:
      • Sepa-Lastschriftmandat und Kontonachweis:
        • EC-Karte (kann ein deutsches oder ausländisches Konto des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes sein), Kontoauszug, Bestätigungsschreiben der Bank, bei Firmen Briefbogen
        • Sepa-Lastschriftmandat kann auch durch eine andere Person als den Halter erteilt werden. Auf dem Lastschriftformular müssen dann die Angaben zur Bankverbindung der anderen Person aufgenommen werden, zusätzlich ist auch die Unterschrift des Halters erforderlich
    • zum COC-Dokument: Vorlage ist nicht erforderlich (nur bei Neufahrzeugen)  
    • zusätzlicher Hinweis zur Zulassung durch einen Dritten:
      • gut lesbare Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers und des SEPA Lastschriftmandates sind ausreichend
    • ggfs. Bestätigungsausdruck der Kennzeichenreservierung

    Bei Zulassung auf Minderjährige:

    • zu den Ausweisdokumenten beider Erziehungsberechtigten: gut lesbare Kopien sind ausreichend
    • bei getrennt lebenden oder geschiedenen Erziehungsberechtigten:
      • Einwilligung und Ausweise von beiden, es sei denn, im Scheidungsurteil wurde das alleinige Sorgerecht geregelt
      • Sorgerechtsurteil

    Bei Zulassung auf Schwerbehinderte

    • Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Amtes für soziale Angelegenheiten
    • bei minderjährigen Behinderten
      • schriftliche Einwilligung und Ausweis beider Erziehungsberechtigten (gut lesbare Kopien sind ausreichend)
        • bei getrennt lebenden oder geschiedenen Erziehungsberechtigten, Einwilligung und Ausweise von beiden, es sei denn, im Scheidungsurteil wurde das alleinige Sorgerecht geregelt
      • bei getrennt lebenden oder geschiedenen Erziehungsberechtigten Sorgerechtsurteil
    • bei Betreuung
      • Betreuungsverfügung des Amtsgerichtes
      • Vollmachterklärung des Betreuers
      • Ausweis des Betreuers

    Bei Zulassung auf Firmen

    • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand / Geschäftsführer, gut lesbare Kopien sind ausreichend)

    Bei Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)

    • Gesellschaftsvertrag
    • Gewerbeanmeldung
    • Einverständniserklärung aller Gesellschafter, auf welchen Gesellschafter das Fahrzeug zugelassen werden soll
    • Ausweise aller Gesellschafter (gut lesbare Kopien sind ausreichend)

    Bei Zulassung auf juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. IHK, HWK)

    • Registerauszug des zuständigen Registergerichtes (z. B. Handelsregister / Vereinsregister u.s.w.)
    • Ausweise der Vertretungsbefugten (gut lesbare Kopien sind ausreichend)

    Bei Zulassung auf Vereine

    • zusätzlicher Hinweis zum Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person: gut lesbare Kopie ist ausreichend

    Bei Zulassung mit Vollmacht genügt bei mehreren Fahrzeugen eine Vollmacht

    Zusätzliche Hinweise 

    • zum Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung im Original von einer deutschen Prüfstelle:
      • nur bei Fahrzeugen, die älter als 3 Jahre sind erforderlich (Bei Motorrädern 2 Jahre)
    • zur Abgasuntersuchung: die HU Bescheinigung ist ausreichend
    • zusätzlicher Hinweis zur Meldebestätigung:
      • diese nicht älter als 3 Monate
      • kann auch bei der Zulassungsstelle gebührenpflichtig ausgestellt werden
    • zum Kontonachweis für die Einzugsermächtigung der Kfz-Steuern:
      • Sepa-Lastschriftmandat und Kontonachweis:
        • EC-Karte (kann ein deutsches oder ausländisches Konto des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes sein), Kontoauszug, Bestätigungsschreiben der Bank, bei Firmen Briefbogen
        • Sepa-Lastschriftmandat kann auch durch eine andere Person als den Halter erteilt werden. Auf dem Lastschriftformular müssen dann die Angaben zur Bankverbindung der anderen Person aufgenommen werden, zusätzlich ist auch die Unterschrift des Halters erforderlich
    • zum COC-Dokument: Vorlage ist nicht erforderlich (nur bei Neufahrzeugen)  
    • zusätzlicher Hinweis zur Zulassung durch einen Dritten:
      • gut lesbare Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers und des SEPA Lastschriftmandates sind ausreichend
    • ggfs. Bestätigungsausdruck der Kennzeichenreservierung

    Bei Zulassung auf Minderjährige:

    • zu den Ausweisdokumenten beider Erziehungsberechtigten: gut lesbare Kopien sind ausreichend
    • bei getrennt lebenden oder geschiedenen Erziehungsberechtigten:
      • Einwilligung und Ausweise von beiden, es sei denn, im Scheidungsurteil wurde das alleinige Sorgerecht geregelt
      • Sorgerechtsurteil

    Bei Zulassung auf Schwerbehinderte

    • Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Amtes für soziale Angelegenheiten
    • bei minderjährigen Behinderten
      • schriftliche Einwilligung und Ausweis beider Erziehungsberechtigten (gut lesbare Kopien sind ausreichend)
        • bei getrennt lebenden oder geschiedenen Erziehungsberechtigten, Einwilligung und Ausweise von beiden, es sei denn, im Scheidungsurteil wurde das alleinige Sorgerecht geregelt
      • bei getrennt lebenden oder geschiedenen Erziehungsberechtigten Sorgerechtsurteil
    • bei Betreuung
      • Betreuungsverfügung des Amtsgerichtes
      • Vollmachterklärung des Betreuers
      • Ausweis des Betreuers

    Bei Zulassung auf Firmen

    • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand / Geschäftsführer, gut lesbare Kopien sind ausreichend)

    Bei Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)

    • Gesellschaftsvertrag
    • Gewerbeanmeldung
    • Einverständniserklärung aller Gesellschafter, auf welchen Gesellschafter das Fahrzeug zugelassen werden soll
    • Ausweise aller Gesellschafter (gut lesbare Kopien sind ausreichend)

    Bei Zulassung auf juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. IHK, HWK)

    • Registerauszug des zuständigen Registergerichtes (z. B. Handelsregister / Vereinsregister u.s.w.)
    • Ausweise der Vertretungsbefugten (gut lesbare Kopien sind ausreichend)

    Bei Zulassung auf Vereine

    • zusätzlicher Hinweis zum Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person: gut lesbare Kopie ist ausreichend

    Bei Zulassung mit Vollmacht genügt bei mehreren Fahrzeugen eine Vollmacht

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie müssen sich bereits an Ihrem neuen Wohnsitz / Unternehmenssitz angemeldet haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Trier-Saarburg: Kfz-Zulassung: Umschreibung von außerhalb - ohne Halterwechsel (Umkennzeichnung)

    Online-Umschreibung siehe unter Online-Portal

    Online-Umschreibung siehe unter Online-Portal

    Fristen

    Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.

    Kosten

    Die Gebühren für die Ummeldung richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Kfz-Zulassung: Umschreibung von außerhalb - ohne Halterwechsel (Umkennzeichnung)

    • ggf. 5,00 Euro für die Meldeabfrage in Verbindung mit dem Reisepass oder Pass, auch für Kunden mit Wohnsitz im Kreis Trier-Saarburg möglich

    Bezahlung

    • nur am Kassenautomaten möglich
    • bar oder mit einer deutschen EC-Karte

    • keine Visa- und keine Kreditkartenzahlung

    • ggf. 5,00 Euro für die Meldeabfrage in Verbindung mit dem Reisepass oder Pass, auch für Kunden mit Wohnsitz im Kreis Trier-Saarburg möglich

    Bezahlung

    • nur am Kassenautomaten möglich
    • bar oder mit einer deutschen EC-Karte

    • keine Visa- und keine Kreditkartenzahlung

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MWVLW am 18.02.2020

    Version

    Technisch erstellt am 25.05.2016 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Umschreibung, Kfz-Zulassung: Umschreibung von außerhalb - ohne Halterwechsel (Umkennzeichnung), Ummeldung, Umkennzeichnung, Anhänger, Ummelden, KFZ-Ummeldung, Autokennzeichen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)