Familien- und Sozialpass
Beschreibung
Der Familien- und Sozialpass gewährt seinen Inhabern besondere Vergünstigungen in kommunalen Einrichtungen und bei kommunalen Veranstaltungen. Ebenso ist es vorgesehen, dass Vereine und Institutionen, die Veranstaltungen durchführen, Ermäßigungen auf Grund des Familien- und Sozialpasses gewähren. Vereine und Institutionen die eine Ermäßigung gewähren, machen dies durch einen entsprechenden Hinweis erkennbar. Eine Verpflichtung dieser Einrichtungen eine Ermäßigung zu gewähren besteht allerdings nicht.
Online-Dienst
OZG Umsetzung nicht geplant
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
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Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Fahrkartenzuschuss, Familienpass, Sozialleistungen, Paß, Sozialtarif, soziale Hilfen, Geringverdiener, Sozialpass, Sozialausweis, Sozialkarte, Ermäßigung