Einstellung in den Polizeidienst

    Beamte der Laufbahn Polizei

    Der Beruf des Beamten der Laufbahn Polizei ist an gewisse Berufsqualifikatonen gebunden. Das Ministerium des Innern und für Sport erteilt Ihnen hier Auskunft.

    Beschreibung

    Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen

    Beamtinnen und Beamte nehmen hoheitliche Aufgaben in der staatlichen und kommunalen Verwaltung war. Der Beruf des Beamten der Laufbahn Polizei ist landesrechtlich reglementiert. Das heißt, die Aufnahme und Ausübung des Berufs ist an bestimmte Berufsqualifikationen gebunden. Ein Anerkennungsverfahren ist deshalb zwingend erforderlich.

    Die Anerkennung von Berufsqualifikationen für Beamte der Laufbahn Polizei, die im Ausland erworben wurden, erfolgt nach den Festlegungen im rheinland-pfälzischen Landesbeamtengesetz und in der Laufbahnverordnung.

    Online-Dienst

    Online Bewerbung der Polizei Rheinland-Pfalz

    ID: L100039_231996194

    Beschreibung

    Die Polizei Rheinland-Pfalz führte 2015 die Online-Bewerbung ein. Das Bewerbungsverfahren für das Bachelorstudium Polizeidienst wird seitdem ausschließlich online abgewickelt und bildet seither einheitliches, zukunftsorientiertes und vor allem bewerberfreundliches Bewerbungsverfahren.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2020 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 04.12.2020 (von: Meißner, Kathrin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Den Antrag auf Anerkennung ihrer Berufsqualifikation als Beamtin oder Beamter in der Laufbahn Polizei können Sie formlos schriftlich stellen bei:

    Ministerium des Innern und für Sport

    E-Mail: ausbildung@mdi.rlp.de

    Ansprechpartner

    Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz

    Aktuelles

    Das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz deckt thematisch vor allem die Bereiche der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, das Recht der Kommunen, das Vermessungs- und Katasterwesen, die Sport- und Freizeitpolitik sowie die Landesplanung ab.

    Beschreibung

    Abteilungen und Aufgaben des Ministeriums:

    Das Ministerium des Innern und für Sport verantwortet ein breites Aufgabenspektrum. Ein Kernbereich ist die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Polizei, Verfassungsschutz, Rettungsdienst, Brand und Katastrophenschutz). Das Ministerium regelt das Recht der Kommunen und schafft bestmögliche Bedingungen für deren Aktivitäten. In den ministeriellen Aufgabenbereich fallen die Landesplanung, die Kommunalentwicklung, die Sportpolitik sowie der Wiederaufbau der allgemeinen kommunalen Infrastruktur in den von der Flut betroffenen Gebieten.

    Ministerbüro und Pressestelle

    • Das Ministerbüro unterstützt die Hausspitze des Innenministeriums organisatorisch bei ihren Aufgaben.
    • Das Parlaments- und Kabinettsreferat pflegt den Kontakt zum Parlament, bereitet die Kabinetts-Sitzungen vor und beantwortet parlamentarische Anfragen.
    • Presse und Öffentlichkeitsarbeit

      Kontakt: Pressestelle@mdi.rlp.de
    • Beobachtet und wertet die Nachrichten- und Presselage aus und ist Ansprechpartner für Medien.
    • Unterrichtet die Ministeriumsspitze und die Abteilungen über die aktuelle Berichterstattung.
    • Ist verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung von Pressekonferenzen, Hintergrundgesprächen, Interviews und Fototerminen. 
       

    Abteilung 1 - Staatsrecht, Gesetzgebung, Kulturelles Erbe

    Kontakt: Abteilung1@mdi.rlp.de

    Der Fachbereich der Abteilung 1 bezieht sich auf folgende Aufgabenschwerpunkte:

    • Datenschutz
    • Informationsfreiheitsrecht nach dem Landestransparenzgesetz mit Ausnahme des Umweltinformationsrechts
    • Allgemeines öffentliches Dienstrecht
    • Melde-, Pass- und Personalausweisrecht, Staatsangehörigkeits- und Personenstandsrecht
    • Bundesrat, Parlaments- und Kommunalwahlen
    • Verfassung und Verwaltung
    • Europa, Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Nationale Minderheiten
    • Angelegenheiten der Stiftungen
    • Kulturelles Erbe und Weltkulturerbe
       

    Abteilung 2 - Zentralabteilung

    Kontakt: Abteilung2@mdi.rlp.de
     
    Der Fachbereich der Abteilung 2 bezieht sich auf folgende Aufgabenschwerpunkte:

    • Personalangelegenheiten im Ministerium sowie nachgeordneten Bereich
    • Grundsatzfragen der Personalentwicklung
    • Haushaltsangelegenheiten im Ministerium sowie nachgeordneten Bereich
    • Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
    • Rechnungshofangelegenheiten 
    • Ausbildung und Fortbildung im öffentlichen Dienst
    • Organisation der staatlichen Verwaltung sowie Verwaltungsmodernisierung
    • Zentrale Dienste (wie zum Beispiel: Beschaffungswesen, Reisemanangement und Bücherei)
       

    Abteilung 3 - Kommunales und Sport

    Kontakt: Abteilung3@mdi.rlp.de
     
    Der Fachbereich der Abteilung 3 bezieht sich auf folgende Aufgabenschwerpunkte:

    • Kommunales Verfassungsrecht, Kommunal- und Verwaltungsreform (KVR), kommunales Personal, kommunale Wirtschaft 
    • Kommunale Finanzen und Kommunale Investitionen
    • Sportpolitik und Sportförderung
       

    Abteilung 4 - Polizei

    Kontakt: Abteilung4@mdi.rlp.de
     
    Der Fachbereich der Abteilung 4 bezieht sich auf folgende Aufgabenschwerpunkte: 

    • Polizei- und Ordnungsrecht, Organisation, Glücksspielaufsicht
    • Personal der Polizei
    • Kriminalitätsbekämpfung
    • Führung, Einsatz, Verkehrssicherheit, Lagezentrum und Koordinierende Stelle Kommunikation
    • Polizeitechnik
    • Koordinierende Stelle für den Digitalfunk der BOS Rheinland-Pfalz
    • Aus- und Fortbildung der Polizei, Internationale Zusammenarbeit, Datenschutz
    • Haushalt, Liegenschaften, Gesundheitsmanagement in der Polizei
    • Leitstelle Kriminalprävention
       

    Abteilung 5 - Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Streitkräfte

    Kontakt: Abteilung5@mdi.rlp.de
     
    Der Fachbereich der Abteilung 5 bezieht sich auf folgende Aufgabenschwerpunkte:

    • Brand- und Katastrophenschutz
    • Rettungswesen
    • Streitkräfte
       

    Abteilung 6 - Verfassungsschutz

    Kontakt: Abteilung6@mdi.rlp.de

    Der Verfassungsschutz ist ein Element der wehrhaften Demokratie. Er soll als „Frühwarnsystem“ Gefahren für die zentralen Verfassungsprinzipien erkennen und analysieren. 

    Ihm obliegen dabei insbesondere folgende Aufgaben:
    •    Beobachtung von extremistischen und sicherheitsgefährdenden Bestrebungen
    •    Mitwirkung bei Sicherheitsüberprüfungen von Personen
    •    Beratung in Fragen des Wirtschaftsschutzes und der Cybersicherheit
    •    Unterrichtung der Öffentlichkeit, insbesondere durch den jährlichen Verfassungsschutzbericht
    •    Extremismusprävention (Präventionsagentur gegen Extremismus)
     

    Abteilung 7 - Landesplanung, Vermessung und Geoinformation

    Kontakt: Landesplanung@mdi.rlp.de

    Der Fachbereich der Abteilung 7 bezieht sich auf folgende Aufgabenschwerpunkte:

    • Raumordnung und Landesplanung
    • Vermessung und Geoinformation
    • Bodenordnung und Wertermittlung nach dem Baugesetzbuch
       

    Abteilung 8 - Wiederaufbau und Kommunalentwicklung

    Kontakt: Abteilung8@mdi.rlp.de
     
    Der Fachbereich der Abteilung 8 bezieht sich auf folgende Aufgabenschwerpunkte:

    • Dorferneuerung, Durchführung des Landeswettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft”
    • Förderung im Bereich des Städtebaues und der Investitionen der Gemeinden
    • Förderungen aus dem Investitionsstock
    • Kommunalentwicklung
    • Förderung von Konversionsmaßnahmen im kommunalen Bereich sowie die Konversion der Flughäfen
    • Koordinierung zu grundsätzlichen Fragestellungen und zu gesetzlichen Regelungen mit den am Wiederaufbau beteiligten Ressorts
    • Förderverfahren nach der Verwaltungsvorschrift Wiederaufbau RLP 2021
    • Koordinierung von Bund-Länder-Angelegenheiten im Bereich Wiederaufbau
    • Haushaltsangelegenheiten des Wiederaufbaus
    • Dokumentation und Berichterstattung über die Wiederaufbaumaßnahmen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 32 80

    55022 Mainz

    Hausanschrift

    Schillerplatz 3-5

    55116 Mainz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 16-0

    Fax: +49 6131 16-3595

    E-Mail: poststelle@mdi.rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 11.06.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Stadt Speyer

    Aktuelles

    Die Stadt Speyer ist eine kreisfreie Stadt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 100

    67346 Speyer

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stadt-speyer.de

    Telefon Festnetz: 06232 14-0

    Fax: 06232 14-2458

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 24.11.2018 (von: Webservice, ST_Speyer)

    Technisch geändert am 12.11.2024 (von: Webservice, ST_Speyer)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag und die beizufügenden Unterlagen sind, soweit sie von der Antragstellerin oder dem Antragsteller stammen, in deutscher Sprache, sonstige Unterlagen mit einer Übersetzung in deutscher Sprache zu übermitteln.

    Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

    1. eine tabellarische Darstellung des beruflichen Werdegangs,
    2. ein Nachweis der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates,
    3. Qualifikationsnachweise,
    4. Bescheinigungen oder Urkunden des Heimat- oder Herkunftsstaates darüber, dass keine Straftaten, schwerwiegenden beruflichen Verfehlungen oder sonstige, die Eignung der Antragstellerin oder des Antragstellers infrage stellenden Umstände bekannt sind; die Bescheinigungen oder Urkunden dürfen bei ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein,
    5. eine Bescheinigung des Heimat- oder Herkunftsstaates, aus der hervorgeht, zu welcher Berufsausübung dort im öffentlichen Dienst die Qualifikationsnachweise berechtigen,
    6. Nachweise über Inhalte und Dauer der Studien und Ausbildungen; aus den Nachweisen müssen die Anforderungen hervorgehen, die zur Erlangung des Abschlusses geführt haben,
    7. Bescheinigungen über die Art und Dauer der nach Erwerb des Ausbildungsnachweises in einem Mitgliedstaat ausgeübten Tätigkeiten in Fachgebieten des Ausbildungsnachweises,
    8. eine Erklärung, ob die Anerkennung bei einer anderen Behörde beantragt oder zu einem früheren Zeitpunkt abgelehnt worden ist.

    Formulare

    Der Antrag kann formlos gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung der zuständigen Behörde kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    Berufsqualifikationsnachweise oder diesen gleichgestellte Ausbildungsnachweise, die in einem anderen Mitgliedstaat erforderlich sind, um den unmittelbaren Zugang zum öffentlichen Dienst dieses Staates zu eröffnen, sind auf Antrag als Laufbahnbefähigung für die Fachrichtung, die der erworbenen Qualifikation entspricht, anzuerkennen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen

    Die zuständige Behörde prüft, ob die Qualifikationsnachweise mit einer Befähigung für eine angestrebte Laufbahn vergleichbar sind. Sie ordnet sie einer Fachrichtung sowie einem Einstiegsamt zu und stellt fest, ob sie ein inhaltliches Defizit aufweisen. Dabei wird auch geprüft, ob ein mögliches Defizit durch anderweitig erworbene Kompetenzen ausgeglichen werden kann.

    Wird ein Defizit festgestellt, wird die Anerkennung nach Wahl der Antragstellerin oder des Antragstellers von einer bestandenen Eignungsprüfung oder der erfolgreichen Teilnahme an einem Anpassungslehrgang abhängig gemacht.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu 4 Monate.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 23.03.2016 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Qualifikation, Hochschule, BQ-Portal, Berufsanerkennung, Ausländische Berufsqualifikation anerkennen, BQRL, Diplomanerkennung, BQFG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)