• Niederburg (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
Einstellung in den Polizeidienst

Beamte der Laufbahn Polizei

Der Beruf des Beamten der Laufbahn Polizei ist an gewisse Berufsqualifikatonen gebunden. Das Ministerium des Innern und für Sport erteilt Ihnen hier Auskunft.

Beschreibung

Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen

Beamtinnen und Beamte nehmen hoheitliche Aufgaben in der staatlichen und kommunalen Verwaltung war. Der Beruf des Beamten der Laufbahn Polizei ist landesrechtlich reglementiert. Das heißt, die Aufnahme und Ausübung des Berufs ist an bestimmte Berufsqualifikationen gebunden. Ein Anerkennungsverfahren ist deshalb zwingend erforderlich.

Die Anerkennung von Berufsqualifikationen für Beamte der Laufbahn Polizei, die im Ausland erworben wurden, erfolgt nach den Festlegungen im rheinland-pfälzischen Landesbeamtengesetz und in der Laufbahnverordnung.

Online-Dienst

Online Bewerbung der Polizei Rheinland-Pfalz

ID: L100039_231996194

Beschreibung

Die Polizei Rheinland-Pfalz führte 2015 die Online-Bewerbung ein. Das Bewerbungsverfahren für das Bachelorstudium Polizeidienst wird seitdem ausschließlich online abgewickelt und bildet seither einheitliches, zukunftsorientiertes und vor allem bewerberfreundliches Bewerbungsverfahren.

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 04.12.2020

Technisch geändert am 04.12.2020

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Den Antrag auf Anerkennung ihrer Berufsqualifikation als Beamtin oder Beamter in der Laufbahn Polizei können Sie formlos schriftlich stellen bei:

Ministerium des Innern und für Sport

E-Mail: ausbildung@mdi.rlp.de

Ansprechpartner

Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz

Aktuelles

Das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz deckt thematisch vor allem die Bereiche der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, das Recht der Kommunen, das Vermessungs- und Katasterwesen, die Sport- und Freizeitpolitik sowie die Landesplanung ab.

Beschreibung

Abteilungen und Aufgaben des Ministeriums:

Das Ministerium des Innern und für Sport verantwortet ein breites Aufgabenspektrum. Ein Kernbereich ist die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Polizei, Verfassungsschutz, Rettungsdienst, Brand und Katastrophenschutz). Das Ministerium regelt das Recht der Kommunen und schafft bestmögliche Bedingungen für deren Aktivitäten. In den ministeriellen Aufgabenbereich fallen die Landesplanung, die Kommunalentwicklung, die Sportpolitik sowie der Wiederaufbau der allgemeinen kommunalen Infrastruktur in den von der Flut betroffenen Gebieten.

Ministerbüro und Pressestelle

  • Das Ministerbüro unterstützt die Hausspitze des Innenministeriums organisatorisch bei ihren Aufgaben.
  • Das Parlaments- und Kabinettsreferat pflegt den Kontakt zum Parlament, bereitet die Kabinetts-Sitzungen vor und beantwortet parlamentarische Anfragen.
  • Presse und Öffentlichkeitsarbeit

    Kontakt: Pressestelle@mdi.rlp.de
  • Beobachtet und wertet die Nachrichten- und Presselage aus und ist Ansprechpartner für Medien.
  • Unterrichtet die Ministeriumsspitze und die Abteilungen über die aktuelle Berichterstattung.
  • Ist verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung von Pressekonferenzen, Hintergrundgesprächen, Interviews und Fototerminen. 
     

Abteilung 1 - Staatsrecht, Gesetzgebung, Kulturelles Erbe

Kontakt: Abteilung1@mdi.rlp.de

Der Fachbereich der Abteilung 1 bezieht sich auf folgende Aufgabenschwerpunkte:

  • Datenschutz
  • Informationsfreiheitsrecht nach dem Landestransparenzgesetz mit Ausnahme des Umweltinformationsrechts
  • Allgemeines öffentliches Dienstrecht
  • Melde-, Pass- und Personalausweisrecht, Staatsangehörigkeits- und Personenstandsrecht
  • Bundesrat, Parlaments- und Kommunalwahlen
  • Verfassung und Verwaltung
  • Europa, Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Nationale Minderheiten
  • Angelegenheiten der Stiftungen
  • Kulturelles Erbe und Weltkulturerbe
     

Abteilung 2 - Zentralabteilung

Kontakt: Abteilung2@mdi.rlp.de
 
Der Fachbereich der Abteilung 2 bezieht sich auf folgende Aufgabenschwerpunkte:

  • Personalangelegenheiten im Ministerium sowie nachgeordneten Bereich
  • Grundsatzfragen der Personalentwicklung
  • Haushaltsangelegenheiten im Ministerium sowie nachgeordneten Bereich
  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
  • Rechnungshofangelegenheiten 
  • Ausbildung und Fortbildung im öffentlichen Dienst
  • Organisation der staatlichen Verwaltung sowie Verwaltungsmodernisierung
  • Zentrale Dienste (wie zum Beispiel: Beschaffungswesen, Reisemanangement und Bücherei)
     

Abteilung 3 - Kommunales und Sport

Kontakt: Abteilung3@mdi.rlp.de
 
Der Fachbereich der Abteilung 3 bezieht sich auf folgende Aufgabenschwerpunkte:

  • Kommunales Verfassungsrecht, Kommunal- und Verwaltungsreform (KVR), kommunales Personal, kommunale Wirtschaft 
  • Kommunale Finanzen und Kommunale Investitionen
  • Sportpolitik und Sportförderung
     

Abteilung 4 - Polizei

Kontakt: Abteilung4@mdi.rlp.de
 
Der Fachbereich der Abteilung 4 bezieht sich auf folgende Aufgabenschwerpunkte: 

  • Polizei- und Ordnungsrecht, Organisation, Glücksspielaufsicht
  • Personal der Polizei
  • Kriminalitätsbekämpfung
  • Führung, Einsatz, Verkehrssicherheit, Lagezentrum und Koordinierende Stelle Kommunikation
  • Polizeitechnik
  • Koordinierende Stelle für den Digitalfunk der BOS Rheinland-Pfalz
  • Aus- und Fortbildung der Polizei, Internationale Zusammenarbeit, Datenschutz
  • Haushalt, Liegenschaften, Gesundheitsmanagement in der Polizei
  • Leitstelle Kriminalprävention
     

Abteilung 5 - Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Streitkräfte

Kontakt: Abteilung5@mdi.rlp.de
 
Der Fachbereich der Abteilung 5 bezieht sich auf folgende Aufgabenschwerpunkte:

  • Brand- und Katastrophenschutz
  • Rettungswesen
  • Streitkräfte
     

Abteilung 6 - Verfassungsschutz

Kontakt: Abteilung6@mdi.rlp.de

Der Verfassungsschutz ist ein Element der wehrhaften Demokratie. Er soll als „Frühwarnsystem“ Gefahren für die zentralen Verfassungsprinzipien erkennen und analysieren. 

Ihm obliegen dabei insbesondere folgende Aufgaben:
•    Beobachtung von extremistischen und sicherheitsgefährdenden Bestrebungen
•    Mitwirkung bei Sicherheitsüberprüfungen von Personen
•    Beratung in Fragen des Wirtschaftsschutzes und der Cybersicherheit
•    Unterrichtung der Öffentlichkeit, insbesondere durch den jährlichen Verfassungsschutzbericht
•    Extremismusprävention (Präventionsagentur gegen Extremismus)
 

Abteilung 7 - Landesplanung, Vermessung und Geoinformation

Kontakt: Landesplanung@mdi.rlp.de

Der Fachbereich der Abteilung 7 bezieht sich auf folgende Aufgabenschwerpunkte:

  • Raumordnung und Landesplanung
  • Vermessung und Geoinformation
  • Bodenordnung und Wertermittlung nach dem Baugesetzbuch
     

Abteilung 8 - Wiederaufbau und Kommunalentwicklung

Kontakt: Abteilung8@mdi.rlp.de
 
Der Fachbereich der Abteilung 8 bezieht sich auf folgende Aufgabenschwerpunkte:

  • Dorferneuerung, Durchführung des Landeswettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft”
  • Förderung im Bereich des Städtebaues und der Investitionen der Gemeinden
  • Förderungen aus dem Investitionsstock
  • Kommunalentwicklung
  • Förderung von Konversionsmaßnahmen im kommunalen Bereich sowie die Konversion der Flughäfen
  • Koordinierung zu grundsätzlichen Fragestellungen und zu gesetzlichen Regelungen mit den am Wiederaufbau beteiligten Ressorts
  • Förderverfahren nach der Verwaltungsvorschrift Wiederaufbau RLP 2021
  • Koordinierung von Bund-Länder-Angelegenheiten im Bereich Wiederaufbau
  • Haushaltsangelegenheiten des Wiederaufbaus
  • Dokumentation und Berichterstattung über die Wiederaufbaumaßnahmen

Adresse

Postanschrift

Postfach 32 80

55022 Mainz

Hausanschrift

Schillerplatz 3-5

55116 Mainz

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 6131 16-0

Fax: +49 6131 16-3595

E-Mail: poststelle@mdi.rlp.de

Version

Technisch erstellt am 09.02.2010

Technisch geändert am 11.06.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Der Antrag und die beizufügenden Unterlagen sind, soweit sie von der Antragstellerin oder dem Antragsteller stammen, in deutscher Sprache, sonstige Unterlagen mit einer Übersetzung in deutscher Sprache zu übermitteln.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. eine tabellarische Darstellung des beruflichen Werdegangs,
  2. ein Nachweis der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates,
  3. Qualifikationsnachweise,
  4. Bescheinigungen oder Urkunden des Heimat- oder Herkunftsstaates darüber, dass keine Straftaten, schwerwiegenden beruflichen Verfehlungen oder sonstige, die Eignung der Antragstellerin oder des Antragstellers infrage stellenden Umstände bekannt sind; die Bescheinigungen oder Urkunden dürfen bei ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein,
  5. eine Bescheinigung des Heimat- oder Herkunftsstaates, aus der hervorgeht, zu welcher Berufsausübung dort im öffentlichen Dienst die Qualifikationsnachweise berechtigen,
  6. Nachweise über Inhalte und Dauer der Studien und Ausbildungen; aus den Nachweisen müssen die Anforderungen hervorgehen, die zur Erlangung des Abschlusses geführt haben,
  7. Bescheinigungen über die Art und Dauer der nach Erwerb des Ausbildungsnachweises in einem Mitgliedstaat ausgeübten Tätigkeiten in Fachgebieten des Ausbildungsnachweises,
  8. eine Erklärung, ob die Anerkennung bei einer anderen Behörde beantragt oder zu einem früheren Zeitpunkt abgelehnt worden ist.

Formulare

Der Antrag kann formlos gestellt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der zuständigen Behörde kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Verfahrensablauf

Berufsqualifikationsnachweise oder diesen gleichgestellte Ausbildungsnachweise, die in einem anderen Mitgliedstaat erforderlich sind, um den unmittelbaren Zugang zum öffentlichen Dienst dieses Staates zu eröffnen, sind auf Antrag als Laufbahnbefähigung für die Fachrichtung, die der erworbenen Qualifikation entspricht, anzuerkennen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen

Die zuständige Behörde prüft, ob die Qualifikationsnachweise mit einer Befähigung für eine angestrebte Laufbahn vergleichbar sind. Sie ordnet sie einer Fachrichtung sowie einem Einstiegsamt zu und stellt fest, ob sie ein inhaltliches Defizit aufweisen. Dabei wird auch geprüft, ob ein mögliches Defizit durch anderweitig erworbene Kompetenzen ausgeglichen werden kann.

Wird ein Defizit festgestellt, wird die Anerkennung nach Wahl der Antragstellerin oder des Antragstellers von einer bestandenen Eignungsprüfung oder der erfolgreichen Teilnahme an einem Anpassungslehrgang abhängig gemacht.

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer

Bis zu 4 Monate.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Version

Technisch erstellt am 23.03.2016

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Hochschule, BQFG, BQRL, Diplomanerkennung, Berufsanerkennung, Qualifikation, Ausländische Berufsqualifikation anerkennen, BQ-Portal

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020