Beamte der Laufbahn Polizei
Der Beruf des Beamten der Laufbahn Polizei ist an gewisse Berufsqualifikatonen gebunden. Das Ministerium des Innern und für Sport erteilt Ihnen hier Auskunft.
Beschreibung
Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen
Beamtinnen und Beamte nehmen hoheitliche Aufgaben in der staatlichen und kommunalen Verwaltung war. Der Beruf des Beamten der Laufbahn Polizei ist landesrechtlich reglementiert. Das heißt, die Aufnahme und Ausübung des Berufs ist an bestimmte Berufsqualifikationen gebunden. Ein Anerkennungsverfahren ist deshalb zwingend erforderlich.
Die Anerkennung von Berufsqualifikationen für Beamte der Laufbahn Polizei, die im Ausland erworben wurden, erfolgt nach den Festlegungen im rheinland-pfälzischen Landesbeamtengesetz und in der Laufbahnverordnung.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Den Antrag auf Anerkennung ihrer Berufsqualifikation als Beamtin oder Beamter in der Laufbahn Polizei können Sie formlos schriftlich stellen bei:
Ministerium des Innern und für Sport
E-Mail: ausbildung@mdi.rlp.de
Ansprechpartner
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Abteilungen und Aufgaben des Ministeriums:
Das Ministerium des Innern und für Sport verantwortet ein breites Aufgabenspektrum. Ein Kernbereich ist die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Polizei, Verfassungsschutz, Rettungsdienst, Brand und Katastrophenschutz). Das Ministerium regelt das Recht der Kommunen und schafft bestmögliche Bedingungen für deren Aktivitäten. In den ministeriellen Aufgabenbereich fallen die Landesplanung, die Kommunalentwicklung, die Sportpolitik sowie der Wiederaufbau der allgemeinen kommunalen Infrastruktur in den von der Flut betroffenen Gebieten.
Ministerbüro und Pressestelle
- Ministerbüro
Kontakt: Ministerbuero@mdi.rlp.de
- Das Ministerbüro unterstützt die Hausspitze des Innenministeriums organisatorisch bei ihren Aufgaben.
- Das Parlaments- und Kabinettsreferat pflegt den Kontakt zum Parlament, bereitet die Kabinetts-Sitzungen vor und beantwortet parlamentarische Anfragen.
- Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Kontakt: Pressestelle@mdi.rlp.de - Beobachtet und wertet die Nachrichten- und Presselage aus und ist Ansprechpartner für Medien.
- Unterrichtet die Ministeriumsspitze und die Abteilungen über die aktuelle Berichterstattung.
- Ist verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung von Pressekonferenzen, Hintergrundgesprächen, Interviews und Fototerminen.
Abteilung 1 - Staatsrecht, Gesetzgebung, Kulturelles Erbe
Kontakt: Abteilung1@mdi.rlp.de
Der Fachbereich der Abteilung 1 bezieht sich auf folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Datenschutz
- Informationsfreiheitsrecht nach dem Landestransparenzgesetz mit Ausnahme des Umweltinformationsrechts
- Allgemeines öffentliches Dienstrecht
- Melde-, Pass- und Personalausweisrecht, Staatsangehörigkeits- und Personenstandsrecht
- Bundesrat, Parlaments- und Kommunalwahlen
- Verfassung und Verwaltung
- Europa, Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Nationale Minderheiten
- Angelegenheiten der Stiftungen
- Kulturelles Erbe und Weltkulturerbe
Abteilung 2 - Zentralabteilung
Kontakt: Abteilung2@mdi.rlp.de
Der Fachbereich der Abteilung 2 bezieht sich auf folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Personalangelegenheiten im Ministerium sowie nachgeordneten Bereich
- Grundsatzfragen der Personalentwicklung
- Haushaltsangelegenheiten im Ministerium sowie nachgeordneten Bereich
- Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
- Rechnungshofangelegenheiten
- Ausbildung und Fortbildung im öffentlichen Dienst
- Organisation der staatlichen Verwaltung sowie Verwaltungsmodernisierung
- Zentrale Dienste (wie zum Beispiel: Beschaffungswesen, Reisemanangement und Bücherei)
Abteilung 3 - Kommunales und Sport
Kontakt: Abteilung3@mdi.rlp.de
Der Fachbereich der Abteilung 3 bezieht sich auf folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Kommunales Verfassungsrecht, Kommunal- und Verwaltungsreform (KVR), kommunales Personal, kommunale Wirtschaft
- Kommunale Finanzen und Kommunale Investitionen
- Sportpolitik und Sportförderung
Abteilung 4 - Polizei
Kontakt: Abteilung4@mdi.rlp.de
Der Fachbereich der Abteilung 4 bezieht sich auf folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Polizei- und Ordnungsrecht, Organisation, Glücksspielaufsicht
- Personal der Polizei
- Kriminalitätsbekämpfung
- Führung, Einsatz, Verkehrssicherheit, Lagezentrum und Koordinierende Stelle Kommunikation
- Polizeitechnik
- Koordinierende Stelle für den Digitalfunk der BOS Rheinland-Pfalz
- Aus- und Fortbildung der Polizei, Internationale Zusammenarbeit, Datenschutz
- Haushalt, Liegenschaften, Gesundheitsmanagement in der Polizei
- Leitstelle Kriminalprävention
Abteilung 5 - Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Streitkräfte
Kontakt: Abteilung5@mdi.rlp.de
Der Fachbereich der Abteilung 5 bezieht sich auf folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Brand- und Katastrophenschutz
- Rettungswesen
- Streitkräfte
Abteilung 6 - Verfassungsschutz
Kontakt: Abteilung6@mdi.rlp.de
Der Verfassungsschutz ist ein Element der wehrhaften Demokratie. Er soll als "Frühwarnsystem" Gefahren für die zentralen Verfassungsprinzipien erkennen und analysieren.
Ihm obliegen dabei insbesondere folgende Aufgaben:
Beobachtung von extremistischen und sicherheitsgefährdenden Bestrebungen
Mitwirkung bei Sicherheitsüberprüfungen von Personen
Beratung in Fragen des Wirtschaftsschutzes und der Cybersicherheit
Unterrichtung der Öffentlichkeit, insbesondere durch den jährlichen Verfassungsschutzbericht
Extremismusprävention (Präventionsagentur gegen Extremismus)
Abteilung 7 - Landesplanung, Vermessung und Geoinformation
Kontakt: Landesplanung@mdi.rlp.de
Der Fachbereich der Abteilung 7 bezieht sich auf folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Raumordnung und Landesplanung
- Vermessung und Geoinformation
- Bodenordnung und Wertermittlung nach dem Baugesetzbuch
Abteilung 8 - Wiederaufbau und Kommunalentwicklung
Kontakt: Abteilung8@mdi.rlp.de
Der Fachbereich der Abteilung 8 bezieht sich auf folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Dorferneuerung, Durchführung des Landeswettbewerbs "Unser Dorf hat Zukunft
- Förderung im Bereich des Städtebaues und der Investitionen der Gemeinden
- Förderungen aus dem Investitionsstock
- Kommunalentwicklung
- Förderung von Konversionsmaßnahmen im kommunalen Bereich sowie die Konversion der Flughäfen
- Koordinierung zu grundsätzlichen Fragestellungen und zu gesetzlichen Regelungen mit den am Wiederaufbau beteiligten Ressorts
- Förderverfahren nach der Verwaltungsvorschrift Wiederaufbau RLP 2021
- Koordinierung von Bund-Länder-Angelegenheiten im Bereich Wiederaufbau
- Haushaltsangelegenheiten des Wiederaufbaus
- Dokumentation und Berichterstattung über die Wiederaufbaumaßnahmen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 32 80
55022 Mainz
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Der Antrag und die beizufügenden Unterlagen sind, soweit sie von der Antragstellerin oder dem Antragsteller stammen, in deutscher Sprache, sonstige Unterlagen mit einer Übersetzung in deutscher Sprache zu übermitteln.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- eine tabellarische Darstellung des beruflichen Werdegangs,
- ein Nachweis der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates,
- Qualifikationsnachweise,
- Bescheinigungen oder Urkunden des Heimat- oder Herkunftsstaates darüber, dass keine Straftaten, schwerwiegenden beruflichen Verfehlungen oder sonstige, die Eignung der Antragstellerin oder des Antragstellers infrage stellenden Umstände bekannt sind; die Bescheinigungen oder Urkunden dürfen bei ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein,
- eine Bescheinigung des Heimat- oder Herkunftsstaates, aus der hervorgeht, zu welcher Berufsausübung dort im öffentlichen Dienst die Qualifikationsnachweise berechtigen,
- Nachweise über Inhalte und Dauer der Studien und Ausbildungen; aus den Nachweisen müssen die Anforderungen hervorgehen, die zur Erlangung des Abschlusses geführt haben,
- Bescheinigungen über die Art und Dauer der nach Erwerb des Ausbildungsnachweises in einem Mitgliedstaat ausgeübten Tätigkeiten in Fachgebieten des Ausbildungsnachweises,
- eine Erklärung, ob die Anerkennung bei einer anderen Behörde beantragt oder zu einem früheren Zeitpunkt abgelehnt worden ist.
Formulare
Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung der zuständigen Behörde kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Verfahrensablauf
Berufsqualifikationsnachweise oder diesen gleichgestellte Ausbildungsnachweise, die in einem anderen Mitgliedstaat erforderlich sind, um den unmittelbaren Zugang zum öffentlichen Dienst dieses Staates zu eröffnen, sind auf Antrag als Laufbahnbefähigung für die Fachrichtung, die der erworbenen Qualifikation entspricht, anzuerkennen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen
Die zuständige Behörde prüft, ob die Qualifikationsnachweise mit einer Befähigung für eine angestrebte Laufbahn vergleichbar sind. Sie ordnet sie einer Fachrichtung sowie einem Einstiegsamt zu und stellt fest, ob sie ein inhaltliches Defizit aufweisen. Dabei wird auch geprüft, ob ein mögliches Defizit durch anderweitig erworbene Kompetenzen ausgeglichen werden kann.
Wird ein Defizit festgestellt, wird die Anerkennung nach Wahl der Antragstellerin oder des Antragstellers von einer bestandenen Eignungsprüfung oder der erfolgreichen Teilnahme an einem Anpassungslehrgang abhängig gemacht.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Bis zu 4 Monate.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Qualifikation, Hochschule, BQ-Portal, BQFG, Ausländische Berufsqualifikation anerkennen, BQRL, Diplomanerkennung, Berufsanerkennung