Hausmüll Entsorgung

    Hausmüll Entsorgung

    Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.

    Hinweise für Frankenthal (Pfalz): Hausmüll Entsorgung

    Im EWF-Bürgerbüro (Ackerstraße 24, Tel. 06233 / 89- 777) sowie im Bürgerservice im Rathaus (Tel. 06233 / 89-666) sind Bio-Mülleimer inclusive 10 Papiertüten zum Preis von 4,00 EUR erhältlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

    Zuständigkeit

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Eigen- und Wirtschaftsbetrieb Frankenthal (Pfalz)

    Adresse

    Postanschrift

    Ackerstraße 24

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unterwww.frankenthal.de/offen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06233 89-777

    Fax: 06233 89-588

    E-Mail: ewf-service@frankenthal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Mit rund 210 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, einem Fuhrpark von circa 70 Fahrzeugen und fachkundigem Personal sorgt der Eigen- und Wirtschaftsbetrieb Frankenthal täglich dafür, dass die Frankenthaler Bürgerinnen und Bürger sowie die zahlreichen Gäste unserer Stadt sich rundherum wohlfühlen.

    Der Eigen- und Wirtschaftsbetrieb ist ein moderner Dienstleistungsbetrieb der Stadt Frankenthal.

    Der EWF ist nicht nur für die Abfallwirtschaft, Straßenreinigung, Abwasserentsorgung und für das Friedhofswesen, sondern auch für ein breites Dienstleistungsspektrum im Auftrag der Stadt zuständig.

    Als Servicebetrieb nehmen wir Aufgaben der Straßenreinigung und des Winterdienstes wahr, führen Straßenunterhaltungsarbeiten durch und pflegen städtisches Grün.

    Unsere betriebsinternen Werkstätten betreuen städtische Kinderspielplätze, sind für die Verkehrstechnik zuständig und führen Bauunterhaltungsmaßnahmen durch. Der EWF ist weiterhin zuständig für die Beschaffung, Wartung und Reparatur städtischer Kraftfahrzeuge.

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes).

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gelbe Tonne, Gelber Sack, Restmüll, Bio Tonne, Haushaltsmüll, schwarze Tonne, Altpapier, Bio Müll, Abfall, Biotüte, blaue Tonne, Mülltonne

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de