Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung

    Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen

    Beschreibung

    Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.

    Online-Dienst

    Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz

    ID: L100039_231996197

    Beschreibung

    Durch das Serviceangebot der Bußgeldstelle beim Polizeipräsidium Rheinpfalz, können sich Bürgerinnen und Bürger in wenigen Schritten elektronisch zu bei der ZBS geführten Verkehrsordnungswirdrigkeitenverfahren äußern. Damit entfällt der Weg zum Briefkasten und das Porto für den Antwortbrief.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Bezahlsysteme

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2020

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben gehört zum Landkreis Südwestpfalz und umfasst die Ortsgemeinden Biedershausen, Herschberg, Hettenhausen, Höheischweiler, Höhfröschen, Knopp-Labach, Krähenberg, Maßweiler, Nünschweiler, Obernheim-Kirchenarnbach, Petersberg, Reifenberg, Rieschweiler-Mühlbach, Saalstadt, Schauerberg, Schmitshausen, Thaleischweiler-Fröschen, Wallhalben, Weselberg und Winterbach (Pfalz).

    Adresse

    Besucheranschrift

    Hauptstraße 52

    66987 Thaleischweiler-Fröschen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag, Mittwoch und Freitag                 Mittwoch 8:30 Uhr - 12:00 Uhr                                   14:00 Uhr - 18:00 Uhr Montag und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@vgtw.de

    Telefon Festnetz: 06334 441-0

    Fax: 06334 441-111

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2018

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 10.03.2016

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    ruhender Verkehr, Festsetzung, Bußgeld, Geldbuße, fließender Verkehr, Verwarnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020