Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen
Beschreibung
Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
Online-Dienst
Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Bezahlsysteme
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Dahner Felsenland - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Wolfgang Kozerke
Internet
Verbandsgemeinde Dahner Felsenland - Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Wolfgang Kozerke
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Geldbuße, Festsetzung, Bußgeld, ruhender Verkehr, fließender Verkehr, Verwarnung