Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen
Beschreibung
Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
Online-Dienst
Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Bezahlsysteme
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
00.00.KVMZ.05.52.02.01 Bußgeldstelle
Adresse
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Gebühren: nein
Parkplatz:
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürgerbüro und Servicezeiten Montag bis Dienstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Allgemeine Verwaltung Montag bis Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,  Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Verbandsgemeinde Rhein-Selz - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Christina Blum
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: christina.blum@vg-rhein-selz.de
Telefon Festnetz: 06133 4901-318
Fax: 06133 4901-209
Herr Ulrich Appelshäuser
Herr Dieter Radu
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: dieter.radu@vg-rhein-selz.de
Fax: 06133 4901-202
Telefon Festnetz: 06133 4901-300
Frau Sandra Keiper
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06133 4901-361
Fax: 06133 4901-202
E-Mail: sandra.keiper@vg-rhein-selz.de
Frau Beate Leuchtweis
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06133 4901-308
E-Mail: beate.leuchtweis@vg-rhein-selz.de
Fax: 06133 4901-202
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Bußgeld, Verwarnung, ruhender Verkehr, fließender Verkehr, Festsetzung, Geldbuße