Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen
Beschreibung
Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
Hinweise für Limburgerhof: Spezielle Hinweise für Gemeinde Limburgerhof
Die Gemeinde Limburgerhof ist für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Die Zuständigkeit für die Überwachung des fließenden Verkehrs liegt bei der Polizei.
Die Gemeinde Limburgerhof ist für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Die Zuständigkeit für die Überwachung des fließenden Verkehrs liegt bei der Polizei.
Online-Dienst
Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Bezahlsysteme
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Gemeinde Limburgerhof - Sachgebiet 3.1 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
https://www.limburgerhof.de/rathaus-politik/gemeindeverwaltung/oeffnungszeiten/
Kontakt
Kontaktperson
Frau Hohmann
Herr Bauer
Frau Herkelrath
Besucheranschrift
Fax: 06236 691-170
Telefon Festnetz: 06236 691-144
E-Mail: herkelrath@limburgerhof.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Verwarnung, Festsetzung, Bußgeld, Geldbuße, ruhender Verkehr, fließender Verkehr