Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen
Beschreibung
Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
Online-Dienst
Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Bezahlsysteme
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Gemeinde Bobenheim-Roxheim - Fachbereich 3 (Bürgerdienste)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr montags zusätzlich: 14.00 - 18.00 Uhr donnerstags zusätzlich: 14.00 - 17.00 Uhr 
Kontakt
Kontaktperson
Herr Ringlstetter
Besucheranschrift
Fax: 06239 939-258
Telefon Festnetz: 06239 939-1104
E-Mail: ordnungsamt@bobenheim-roxheim.de
Frau Kuß
Hausanschrift
E-Mail: ordnungsamt@bobenheim-roxheim.de
Fax: 06239 93919-258
Telefon Festnetz: 06239 939-1105
Herr Raab
Hausanschrift
Telefon mobil: 0178 3444226
Telefon Festnetz: 06239 939-1212
Fax: 06239 939-258
E-Mail: peter.raab@bobenheim-roxheim.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Verwarnung, Festsetzung, Bußgeld, Geldbuße, ruhender Verkehr, fließender Verkehr