Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen
Beschreibung
Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
Online-Dienst
Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Bezahlsysteme
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bad Bergzabern - Abteilung 2 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte schauen Sie auf unserer Webseite nach den aktuell geltenden Öffnungszeiten.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jürgen Pfalzgraf
Postanschrift
Königstraße 61
76887 Bad Bergzabern
Gebäude: Schloss
Fax: 06343 701-705
Telefon Festnetz: 06343 701-214
E-Mail: ordnungsamt@vgbza.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
fließender Verkehr, Bußgeld, Festsetzung, Verwarnung, Geldbuße, ruhender Verkehr