Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen
Beschreibung
Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
Online-Dienst
Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Bezahlsysteme
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach - Abt. II - Ordnungsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Am Neuen Markt 6
66877 Ramstein-Miesenbach
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Bernd Brauer
Postanschrift
Am Neuen Markt 6
66877 Ramstein-Miesenbach
Telefon Festnetz: 06371 592-128
Fax: 06371 592-199
E-Mail: bernd.brauer@ramstein.de
Herr Markus Jacob
Postanschrift
Am Neuen Markt 6
66877 Ramstein-Miesenbach
Telefon Festnetz: 06371 592-125
Fax: 06371 592-45125
E-Mail: markus.jacob@ramstein.de
Herr Marcel Lamparth
Postanschrift
Am Neuen Markt 6
66877 Ramstein-Miesenbach
Fax: 06371 592-45127
Telefon Festnetz: 06371 592-127
E-Mail: marcel.lamparth@ramstein.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Geldbuße, Festsetzung, Bußgeld, ruhender Verkehr, fließender Verkehr, Verwarnung