Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen
Beschreibung
Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
Online-Dienst
Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Bezahlsysteme
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau - Fachbereich III, Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
vormittags Montag/Dienstag/Mittwoch/Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag vormittags 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag nachmittags 14.00 - 18.00 Uhr
Kontaktperson
Frau Estefania Schmidt
Frau Sophie Neumann
Frau Susanne Abich
Kreisverwaltung Kaiserslautern - Kreis Kaiserslautern
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Hausanschrift
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Verwarnung, Festsetzung, Bußgeld, Geldbuße, ruhender Verkehr, fließender Verkehr