Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen
Beschreibung
Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
Online-Dienst
Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Bezahlsysteme
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Freinsheim - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 12
67251 Freinsheim
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06353 9357-0
E-Mail: verwaltung@vg-freinsheim.de
Kontaktperson
Frau Leonardi
Postanschrift
Bahnhofstraße 12
67251 Freinsheim
Telefon Festnetz: 06353 9357-309
E-Mail: leonardi@vg-freinsheim.de
Herr Trissler
Postanschrift
Bahnhofstraße 12
67251 Freinsheim
Telefon Festnetz: 06353 9357-220
E-Mail: trissler@vg-freinsheim.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Geldbuße, Festsetzung, Bußgeld, ruhender Verkehr, fließender Verkehr, Verwarnung