Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen
Beschreibung
Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
Hinweise für Worms: Bußgeldverfahren - fließender Verkehr "Geschwindigkeitsüberschreitungen"
Radarüberwachung und Geschwindigkeitskontrollen beim fließenden Verkehr.
Die Vorgehensweise ist im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt.
Sie finden uns im Zimmer 3.
Radarüberwachung und Geschwindigkeitskontrollen beim fließenden Verkehr.
Die Vorgehensweise ist im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt.
Sie finden uns im Zimmer 3.
Online-Dienst
Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Bezahlsysteme
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.01 Allgemeines Ordnungsrecht
Beschreibung
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Falschparker, die Verkehr, Fußgänger, Radfahrer, Zufahrten oder Ein- & Ausgänge behindern: Hier können Sie der Ordnungsbehörde der Stadt Worms Parkverstöße online melden.
Adresse
Hausanschrift
Besucheradresse: Prinz-Carl-Anlage 3
67547 Worms
Abteilung 3.01 ? Allgemeines Ordnungsrecht. Postadresse: Postfach 2052, 67510 Worms
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminabsprache  
Kontakt
E-Mail: bussgeldstelle@worms.de
Kontaktperson
Frau Jackeline Helmschrodt (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3110
Fax: +49 6241 853-3199
Frau Rebecca Liebenau
Fax: +49 6241 853-3099
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3112
Frau Carmen Roberts (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3105
Fax: +49 6241 853-3199
Frau Martina Schmid (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-3199
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3104
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Verwarnung, Festsetzung, Bußgeld, Geldbuße, ruhender Verkehr, fließender Verkehr