Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) FestsetzungOnline erledigen

    Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen

    Beschreibung

    Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr

    Zuständigkeit fließender Verkehr für den Landkreis Trier-Saarburg

    Polizeipräsidium Rheinpfalz in Speyer (zentrale Bußgeldstelle)

    • für alle Vergehen im fließenden Verkehr, die sich ab 01.01.2014 ereignet haben
    • Informationen und Kontaktdaten siehe unter www.polizei.rlp.de

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg Kommunales

    • bei nicht gezahltem Bußgeld (Mahn- und Vollstreckungsverfahren) aus dem Jahr 2012 und älter

    Online-Dienst

    Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz

    ID: L100039_231996197

    Beschreibung

    Durch das Serviceangebot der Bußgeldstelle beim Polizeipräsidium Rheinpfalz, können sich Bürgerinnen und Bürger in wenigen Schritten elektronisch zu bei der ZBS geführten Verkehrsordnungswirdrigkeitenverfahren äußern. Damit entfällt der Weg zum Briefkasten und das Porto für den Antwortbrief.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Bezahlsysteme

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Kommunales und Wahlen - Kommunalaufsicht

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 2620

    54216 Trier

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Telefon Festnetz: +49 651 715-0

    Fax: +49 651 715-17604

    E-Mail: kommunalaufsicht@trier-saarburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Ruwer - Fachbereich 2 - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Kirchstraße 1

    54320 Waldrach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 06500 918-100

    Telefon Festnetz: 06500 918-000

    E-Mail: info@ruwer.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Geldbuße, Festsetzung, Bußgeld, ruhender Verkehr, fließender Verkehr, Verwarnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de