Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen
Beschreibung
Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
Hinweise für Trier-Saarburg: Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr
Zuständigkeit fließender Verkehr für den Landkreis Trier-Saarburg
Polizeipräsidium Rheinpfalz in Speyer (zentrale Bußgeldstelle)
- für alle Vergehen im fließenden Verkehr, die sich ab 01.01.2014 ereignet haben
- Informationen und Kontaktdaten siehe unter www.polizei.rlp.de
Kreisverwaltung Trier-Saarburg Kommunales
- bei nicht gezahltem Bußgeld (Mahn- und Vollstreckungsverfahren) aus dem Jahr 2012 und älter
Zuständigkeit fließender Verkehr für den Landkreis Trier-Saarburg
Polizeipräsidium Rheinpfalz in Speyer (zentrale Bußgeldstelle)
- für alle Vergehen im fließenden Verkehr, die sich ab 01.01.2014 ereignet haben
- Informationen und Kontaktdaten siehe unter www.polizei.rlp.de
Kreisverwaltung Trier-Saarburg Kommunales
- bei nicht gezahltem Bußgeld (Mahn- und Vollstreckungsverfahren) aus dem Jahr 2012 und älter
Online-Dienst
Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Bezahlsysteme
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Kommunales und Wahlen - Kommunalaufsicht
Adresse
Postanschrift
Postfach 2620
54216 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Verwarnung, Festsetzung, Bußgeld, Geldbuße, ruhender Verkehr, fließender Verkehr