Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen
Beschreibung
Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
Hinweise für Trier: Bußgeld - ruhender und fließender Verkehr
Fließender Verkehr:
- betrifft einzig die Überwachung der gefahrenen Geschwindigkeiten
- alle anderen Arten von Verstößen wie Missachtung von Ampelanlagen, Vorfahrtsstraßen, Alkohol am Steuer etc. werden weiterhin von der Polizei überwacht
- ausgenommen Verstöße bzgl. der Anschnallpflicht und Nutzung von Mobiltelefonen:
- werden sanktioniert, wenn dies durch die Fotos, die bei einem Geschwindigkeitsverstoß angefertigt wurden, belegt werden kann
- Überwachungsbereich:
- findet nicht im gesamten Stadtgebiet statt
- ist auf den durch die Verkehrszeichen 310 und 311 der StVO begrenzten Bereich der "geschlossenen Ortschaft" begrenzt
- außerhalb gelegene Straßen (z.B. B 53 Umfahrung Biewer, Pfalzel und Ehrang oder L 143, L 144 Ortsumfahrung Filsch) sowie Autobahnen fallen weiterhin in die Zuständigkeit der Polizei
Einspruch:
- Einlegen von Rechtsmittel (Einspruch) erfolgt grundsätzlich schriftlich
- auch per Mail an bussgeldstelle@trier.de
Fließender Verkehr:
- betrifft einzig die Überwachung der gefahrenen Geschwindigkeiten
- alle anderen Arten von Verstößen wie Missachtung von Ampelanlagen, Vorfahrtsstraßen, Alkohol am Steuer etc. werden weiterhin von der Polizei überwacht
- ausgenommen Verstöße bzgl. der Anschnallpflicht und Nutzung von Mobiltelefonen:
- werden sanktioniert, wenn dies durch die Fotos, die bei einem Geschwindigkeitsverstoß angefertigt wurden, belegt werden kann
- Überwachungsbereich:
- findet nicht im gesamten Stadtgebiet statt
- ist auf den durch die Verkehrszeichen 310 und 311 der StVO begrenzten Bereich der "geschlossenen Ortschaft" begrenzt
- außerhalb gelegene Straßen (z.B. B 53 Umfahrung Biewer, Pfalzel und Ehrang oder L 143, L 144 Ortsumfahrung Filsch) sowie Autobahnen fallen weiterhin in die Zuständigkeit der Polizei
Einspruch:
- Einlegen von Rechtsmittel (Einspruch) erfolgt grundsätzlich schriftlich
- auch per Mail an bussgeldstelle@trier.de
Online-Dienst
Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Bezahlsysteme
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Verwaltung, Zentrale Bußgeldstelle, Beschwerdemanagement
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: bussgeldstelle@trier.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Trier: Bußgeld - ruhender und fließender Verkehr
- §§ 12, 13, 24, 41 der StVG
- §§ 25a StVG Halterhaftung (nur im ruhenden Verkehr)
- §§ 12, 13, 24, 41 der StVG
- §§ 25a StVG Halterhaftung (nur im ruhenden Verkehr)
Kosten
Hinweise für Trier: Bußgeld - ruhender und fließender Verkehr
- Betrag auf der Verwarnung oder dem Anhörungsschreiben
- erfolgt die Zahlung erst nach Erlass des Bußgeldbescheides ist die Differenz 28,50 € (25,00 € Bescheidgebühren und 3,50 € Kosten der förmlichen Zustellung) vom Bürger zu zahlen
Zahlungsart
- bar / EC
- Überweisung
- das Aktenzeichen und das Kfz-Kennzeichen sind im Verwendungszweck anzugeben
Kontonummer nur für Knöllchen:
- IBAN: DE 6058 5501 3000 0012 2002
- BIC: TRISDE55
- Betrag auf der Verwarnung oder dem Anhörungsschreiben
- erfolgt die Zahlung erst nach Erlass des Bußgeldbescheides ist die Differenz 28,50 € (25,00 € Bescheidgebühren und 3,50 € Kosten der förmlichen Zustellung) vom Bürger zu zahlen
Zahlungsart
- bar / EC
- Überweisung
- das Aktenzeichen und das Kfz-Kennzeichen sind im Verwendungszweck anzugeben
Kontonummer nur für Knöllchen:
- IBAN: DE 6058 5501 3000 0012 2002
- BIC: TRISDE55
Bemerkungen
Hinweise für Trier: Bußgeld - ruhender und fließender Verkehr
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Bußgeld, Verwarnung, ruhender Verkehr, fließender Verkehr, Festsetzung, Geldbuße