Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung

    Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen

    Beschreibung

    Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.

    Hinweise für Trier: Bußgeld - ruhender und fließender Verkehr

    Fließender Verkehr:

    • betrifft einzig die Überwachung der gefahrenen Geschwindigkeiten
    • alle anderen Arten von Verstößen wie Missachtung von Ampelanlagen, Vorfahrtsstraßen, Alkohol am Steuer etc. werden weiterhin von der Polizei überwacht
      • ausgenommen Verstöße bzgl. der Anschnallpflicht und Nutzung von Mobiltelefonen:
      • werden sanktioniert, wenn dies durch die Fotos, die bei einem Geschwindigkeitsverstoß angefertigt wurden, belegt werden kann
    • Überwachungsbereich:
    • findet nicht im gesamten Stadtgebiet statt
    • ist auf den durch die Verkehrszeichen 310 und 311 der StVO begrenzten Bereich der "geschlossenen Ortschaft" begrenzt
    • außerhalb gelegene Straßen (z.B. B 53 Umfahrung Biewer, Pfalzel und Ehrang oder L 143, L 144 Ortsumfahrung Filsch) sowie Autobahnen fallen weiterhin in die Zuständigkeit der Polizei

    Einspruch:

    • Einlegen von Rechtsmittel (Einspruch) erfolgt grundsätzlich schriftlich
      • auch per Mail an bussgeldstelle@trier.de

    Fließender Verkehr:

    • betrifft einzig die Überwachung der gefahrenen Geschwindigkeiten
    • alle anderen Arten von Verstößen wie Missachtung von Ampelanlagen, Vorfahrtsstraßen, Alkohol am Steuer etc. werden weiterhin von der Polizei überwacht
      • ausgenommen Verstöße bzgl. der Anschnallpflicht und Nutzung von Mobiltelefonen:
      • werden sanktioniert, wenn dies durch die Fotos, die bei einem Geschwindigkeitsverstoß angefertigt wurden, belegt werden kann
    • Überwachungsbereich:
    • findet nicht im gesamten Stadtgebiet statt
    • ist auf den durch die Verkehrszeichen 310 und 311 der StVO begrenzten Bereich der "geschlossenen Ortschaft" begrenzt
    • außerhalb gelegene Straßen (z.B. B 53 Umfahrung Biewer, Pfalzel und Ehrang oder L 143, L 144 Ortsumfahrung Filsch) sowie Autobahnen fallen weiterhin in die Zuständigkeit der Polizei

    Einspruch:

    • Einlegen von Rechtsmittel (Einspruch) erfolgt grundsätzlich schriftlich
      • auch per Mail an bussgeldstelle@trier.de

    Online-Dienst

    Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz

    ID: L100039_231996197

    Beschreibung

    Durch das Serviceangebot der Bußgeldstelle beim Polizeipräsidium Rheinpfalz, können sich Bürgerinnen und Bürger in wenigen Schritten elektronisch zu bei der ZBS geführten Verkehrsordnungswirdrigkeitenverfahren äußern. Damit entfällt der Weg zum Briefkasten und das Porto für den Antwortbrief.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Bezahlsysteme

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2020 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 16.04.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Hinweise für Trier: Bußgeld - ruhender und fließender Verkehr

    Terminvereinbarung

    • erfolgt online
    • Vorsprachen sind mit und ohne Terminvereinbarung möglich

    Terminvereinbarung

    • erfolgt online
    • Vorsprachen sind mit und ohne Terminvereinbarung möglich

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Verwaltung, Zentrale Bußgeldstelle, Beschwerdemanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserweg 7 - 9

    54292 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 16.11.2016 (von: Frank, Bernhild)

    Technisch geändert am 03.09.2024 (von: Struth, Yvonne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Trier: Bußgeld - ruhender und fließender Verkehr

    • §§ 12, 13, 24, 41 der StVG
    • §§ 25a StVG Halterhaftung (nur im ruhenden Verkehr)
    • §§ 12, 13, 24, 41 der StVG
    • §§ 25a StVG Halterhaftung (nur im ruhenden Verkehr)

    Kosten

    Hinweise für Trier: Bußgeld - ruhender und fließender Verkehr

    • Betrag auf der Verwarnung oder dem Anhörungsschreiben
    • erfolgt die Zahlung erst nach Erlass des Bußgeldbescheides ist die Differenz 28,50 € (25,00 € Bescheidgebühren und 3,50 € Kosten der förmlichen Zustellung) vom Bürger zu zahlen

    Zahlungsart

    • bar / EC
    • Überweisung
      • das Aktenzeichen und das Kfz-Kennzeichen sind im Verwendungszweck anzugeben

    Kontonummer nur für Knöllchen:

    • IBAN: DE 6058 5501 3000 0012 2002
    • BIC: TRISDE55
    • Betrag auf der Verwarnung oder dem Anhörungsschreiben
    • erfolgt die Zahlung erst nach Erlass des Bußgeldbescheides ist die Differenz 28,50 € (25,00 € Bescheidgebühren und 3,50 € Kosten der förmlichen Zustellung) vom Bürger zu zahlen

    Zahlungsart

    • bar / EC
    • Überweisung
      • das Aktenzeichen und das Kfz-Kennzeichen sind im Verwendungszweck anzugeben

    Kontonummer nur für Knöllchen:

    • IBAN: DE 6058 5501 3000 0012 2002
    • BIC: TRISDE55

    Bemerkungen

    Hinweise für Trier: Bußgeld - ruhender und fließender Verkehr

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 10.03.2016 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Bußgeld, Verwarnung, ruhender Verkehr, fließender Verkehr, Festsetzung, Geldbuße

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)