Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen
Beschreibung
Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
Online-Dienst
Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Bezahlsysteme
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Aar-Einrich - Abt. 2 - Ordnungsabteilung
Adresse
Postanschrift
Burgstraße 1
56368 Katzenelnbogen
Postanschrift
Austraße 4
65623 Hahnstätten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Marcel Hertel
Postanschrift
Austraße 4
65623 Hahnstätten
Telefon Festnetz: 06486 9179-202
E-Mail: m.hertel@vg-aar-einrich.de
Herr Christian Weidner
Postanschrift
Austraße 4
65623 Hahnstätten
Telefon Festnetz: 06486 9179-201
E-Mail: c.weidner@vg-aar-einrich.de
Frau Jasmin Ziltz
Postanschrift
Austraße 4
65623 Hahnstätten
Telefon Festnetz: 06486 9179-202
Fax: 06486 9179-199
E-Mail: j.ziltz@vg-aar-einrich.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
fließender Verkehr, Bußgeld, Geldbuße, Verwarnung, Festsetzung, ruhender Verkehr