Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen
Beschreibung
Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
Online-Dienst
Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Bezahlsysteme
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Maifeld - Fachbereich 6 - Teilgebiet 6.1 - Öffentliche Sicherheit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
> Siehe Öffnungszeiten auf der Homepage der Verwaltung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Alexander Eggers
Postanschrift
Marktplatz 4-6
56751 Polch
Telefon Festnetz: 02654 9402-112
Fax: 02654 9402-70112
E-Mail: alexander.eggers@maifeld.de
Herr Patrick Heift
Postanschrift
Marktplatz 4-6
56751 Polch
Gebäude: Rathaus - Flügel Ost
Fax: 02654 9402-48
Telefon Festnetz: 02654 9402-152
E-Mail: patrick.heift@maifeld.de
Internet
Weitere Informationen
- Öffentliche Sicherheit
- Verkehrsüberwachung
- Bußgeldstelle
- Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
- ÖPNV
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
fließender Verkehr, Bußgeld, Festsetzung, Verwarnung, Geldbuße, ruhender Verkehr