Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen
Beschreibung
Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
Online-Dienst
Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Bezahlsysteme
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Nahe-Glan - 2 Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@vg-nahe-glan.de
E-Mail: poststelle@vg-nahe-glan.de
E-Mail: standesamt@vg-nahe-glan.de
E-Mail: urkunden@vg-nahe-glan.de
Telefon Festnetz: 06751 81-0
Telefon Festnetz: 06751 81-2115
Fax: 06751 81-2050
Kontaktperson
Frau Daniela Printer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06751 81-2205
E-Mail: daniela.printer@vg-nahe-glan.de
Fax: 06751 81-2050
Herr Andre Herzog
Herr Björn Beilmann
Hausanschrift
E-Mail: bjoern.beilmann@vg-nahe-glan.de
Telefon Festnetz: 06751 81-2204
Fax: 06751 81-2050
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Verwarnung, Festsetzung, Bußgeld, Geldbuße, ruhender Verkehr, fließender Verkehr