Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen
Beschreibung
Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
Online-Dienst
Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Bezahlsysteme
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rüdesheim - 2: Ordnung & Soziales
Adresse
Postanschrift
Nahestraße 63
55593 Rüdesheim
Öffnungszeiten
Verwaltung & Werke: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 7.00 Uhr - 18.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung Bürgerbüro: Montag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Mittwoch: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag: 7.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Samstag: 8.30 Uhr - 11.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0671 371-100
Fax: 0671 371-802
Kontaktperson
Herr Alwin Neef
Postanschrift
Nahestraße 63
55593 Rüdesheim
Gebäude: Rathaus
Fax: 0671 371-801
Telefon Festnetz: 0671 371-100
E-Mail: ordnungsamt@vg-ruedesheim.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
fließender Verkehr, Bußgeld, Geldbuße, Verwarnung, Festsetzung, ruhender Verkehr