Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen
Beschreibung
Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Bußgeldkataloge"
bzw. was kann mich die nachstehende Ordnungswidrigkeit ggf. kosten?- Halt- und Parkverstöße (ruhender Verkehr)
- Geschwindigkeitsüberschreitungen (fließender Verkehr)
- "Sonstige" Ordnungswidrigkeiten
Online-Dienst
Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Bezahlsysteme
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Zuständigkeit
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Bußgelder
Ansprechpartner
Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr
0261 129-4999
Abschleppangelegenheiten
0261 129-4494
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Bußgeldstelle (Ordnungsamt)
Beschreibung
Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen
Adresse
Postanschrift
Ludwig-Erhard-Straße 2
56073 Koblenz
Postfachadresse
Postfach 201551
56015 Koblenz
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 12:00 Uhr Mi 8:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 16:30 Uhr
Kontakt
Fax: +49 261 129-4680
E-Mail: bussgeldstelle@stadt.koblenz.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
fließender Verkehr, Bußgeld, Geldbuße, Verwarnung, Festsetzung, ruhender Verkehr