Bioabfall Entsorgung

    Bioabfall Entsorgung

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Bioabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen zur Bewirtschaftung des Bioabfalls sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (z. B. Grünschnitt).
    Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringsystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdienste) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
    Neben der Entsorgung von Bioabfall durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung des Bioabfalls genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
    Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

    Zuständigkeit

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Eigen- und Wirtschaftsbetrieb Frankenthal (Pfalz)

    Adresse

    Postanschrift

    Ackerstraße 24

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unterwww.frankenthal.de/offen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06233 89-777

    Fax: 06233 89-588

    E-Mail: ewf-service@frankenthal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Mit rund 210 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, einem Fuhrpark von circa 70 Fahrzeugen und fachkundigem Personal sorgt der Eigen- und Wirtschaftsbetrieb Frankenthal täglich dafür, dass die Frankenthaler Bürgerinnen und Bürger sowie die zahlreichen Gäste unserer Stadt sich rundherum wohlfühlen.

    Der Eigen- und Wirtschaftsbetrieb ist ein moderner Dienstleistungsbetrieb der Stadt Frankenthal.

    Der EWF ist nicht nur für die Abfallwirtschaft, Straßenreinigung, Abwasserentsorgung und für das Friedhofswesen, sondern auch für ein breites Dienstleistungsspektrum im Auftrag der Stadt zuständig.

    Als Servicebetrieb nehmen wir Aufgaben der Straßenreinigung und des Winterdienstes wahr, führen Straßenunterhaltungsarbeiten durch und pflegen städtisches Grün.

    Unsere betriebsinternen Werkstätten betreuen städtische Kinderspielplätze, sind für die Verkehrstechnik zuständig und führen Bauunterhaltungsmaßnahmen durch. Der EWF ist weiterhin zuständig für die Beschaffung, Wartung und Reparatur städtischer Kraftfahrzeuge.

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Bioabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der gewerblichen Entsorger.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Biomüll, Grünabfallentsorgung, Grünabfall, Müll, Rasenschnitt, Laub, Kompost, Biotüte, Abfall, Gartenabfall

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de