Meldungen zum Personalausweis vornehmen
Wenn sich in Bezug auf Ihren Personalausweis oder die darauf eingetragenen Daten etwas ändert, müssen Sie das unverzüglich melden.
Beschreibung
Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird er ungültig. Zudem sind Sie als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Sie sind daher verpflichtet, dem Bürgeramt Folgendes zu melden:
- Namensänderungen
- wenn Sie den Personalausweis verloren haben
- wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde
- wenn Sie den Personalausweis wiedergefunden haben, nachdem Sie ihn als verloren gemeldet hatten
- Hinweis: Verlust und Diebstahl Ihres Personalausweises können Sie auch der Polizei melden.
Es gibt 2 Ausnahmen:
- Wenn sich Ihre Anschrift oder Körpergröße ändert, bleibt Ihr Personalausweis weiterhin gültig.
- Wenn Sie der Meldepflicht bei einer neuen Anschrift innerhalb Deutschlands nicht nachkommen, handeln Sie ordnungswidrig.
Online-Dienst
Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis
Beschreibung
Sofern Sie bei der Antragstellung eine Information erhalten haben, auf der Ihre (neue) Pass-, bzw. Ausweisnummer angegeben ist, können Sie über den nachfolgenden Link den Status der Beantragung („in Bearbeitung“ oder „liegt zur Abholung bereit“) abfragen.
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
bei Datenänderung (zum Beispiel Name) jede Personalausweisbehörde
bei Verlust/Diebstahl: jede Personalausweisbehörde oder Polizei
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Beschreibung
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Grundsicherung und Sozialversicherung
- Verwaltung öffentlicher Einrichtungen
- Zivildienstleistende
- Meldewesen, Servicebüro
- Gleichstellungsstelle
- Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner
- Senioren
- Kindergärten
- Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen
- Bestattungswesen
- Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
- Kultur
- Schulen, Weiterbildung, Außenstelle Kreisvolkshochschule
- Freizeit und Sport
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Eda Sollami
Andrea Greif (Fachbereich 3 - Servicebüro)
Rebekka Muschkott (Fachbereich 3 - Servicebüro)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06351 407-418
Fax: 06351 407-407
E-Mail: r.muschkott@vg-eisenberg.de
Fatma Uysal (Fachbereich 3 - Servicebüro)
Internet
Weitere Informationen
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Grundsicherung und Sozialversicherung
- Verwaltung öffentlicher Einrichtungen
- Zivildienstleistende
- Meldewesen, Servicebüro
- Gleichstellungsstelle
- Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner
- Senioren
- Kindergärten
- Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen
- Bestattungswesen
- Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
- Kultur
- Schulen, Weiterbildung, Außenstelle Kreisvolkshochschule
- Freizeit und Sport
Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Servicebüro
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Andrea Greif
Postanschrift
Hauptstraße 86
67304 Eisenberg (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
E-Mail: a.greif@vg-eisenberg.de
Fax: 06351 407-445
Telefon Festnetz: 06351 407-422
Rebekka Muschkott
Fatma Uysal
Postanschrift
Hauptstraße 86
67304 Eisenberg (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06351 407-402
Fax: 06351 407-407
E-Mail: f.uysal@vg-eisenberg.de
Eda Sollami
Internet
erforderliche Unterlagen
bei Änderung von Daten, zum Beispiel Namensänderung:
- Nachweis des neuen Namens durch neue Personenstandsurkunde (zum Beispiel Heiratsurkunde, Registerauszug des Standesamtes über den neuen Namen)
- biometrisches Lichtbild
Voraussetzungen
Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch.
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Melden Sie die Änderung, den Verlust, den Diebstahl oder das darauffolgende Wiederfinden in einem Bürgeramt. Verlust und Diebstahl können Sie auch bei der Polizei melden.
Fristen
Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Kosten
Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
Melden Sie eine Namensänderung, können Gebühren entstehen, da das Dokument neu ausgestellt werden muss, wenn kein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vorliegt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 29.08.2024
Stichwörter
wiederaufgetaucht, elektronischer Personalausweis, Perso, melden, Lichtbildausweis, Wiederauffinden, neuer Personalausweis, Verloren, verloren, gestohlen, PA, wiedergefunden, ePA, Identitätsnachweis, Meldung, neu, Änderung, Diebstahl, Verlust, Identitätsdokument, Ausweis