Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
Beschreibung
Wenn Ihr Personalausweis entwendet wurde, müssen Sie den Verlust gegenüber der örtlich zuständigen Pass- oder Personalausweisbehörde anzeigen. Danach können Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Online-Dienst
Onlinewache
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
Terminvereinbarung möglich!
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oggersheim
Adresse
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Lieferanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 621 504-3760
Fax: +49 621 504-3549
Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)
E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de
Internet
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Bismarckstraße
Adresse
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Hausanschrift
Postanschrift
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Vorsprachen sind ohne Termin möglich. Es kann jedoch zu längeren Wartezeiten kommen und es ist möglich, dass der Zutritt zum Bürgerbüro Bismarckstraße bei großem Kundenandrang vor der eigentlichen Schließzeit gestoppt wird. Montag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Dienstag, Mittwoch 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Fax: +49 621 504-3549
Telefon Festnetz: +49 621 504-3721
Telefon Festnetz: +49 621 504-3871
Telefon Festnetz: +49 621 504-3725
Telefon Festnetz: +49 621 504-3743
Telefon Festnetz: +49 621 504-3700
Telefon Festnetz: +49 621 504-3716
Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)
Telefon Festnetz: +49 621 504-2139
Telefon Festnetz: +49 621 504-3719
Telefon Festnetz: +49 621 504-3726
Telefon Festnetz: +49 621 504-3722
Telefon Festnetz: +49 621 504-3717
Telefon Festnetz: +49 621 504-3727
Telefon Festnetz: +49 621 504-3732
Telefon Festnetz: +49 621 504-3774
Telefon Festnetz: +49 621 504-3718
Telefon Festnetz: +49 621 504-3723
E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de
Internet
Weitere Informationen
Stichwörter
Meldeamt, Passamt
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Achtmorgenstraße
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Lieferanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)
Telefon Festnetz: +49 621 504-3154
Telefon Festnetz: +49 621 504-3153
Fax: +49 621 504-2787
E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de
Internet
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oppau
Adresse
Lieferanschrift
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Mittwoch, Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 621 504-3901
Telefon Festnetz: +49 621 504-3960
Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)
Fax: +49 621 504-3549
E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Anzeige der Polizei
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde,
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten,
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel) ggf. ein zweites für die Ausstellung eines vorläufigen Ausweises
- ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle
Formulare
Die Antragstellung ist nur persönlich möglich oder in wirklich zwingend notwendigen Fällen durch einen Bevollmächtigten (Einzelfallentscheidung durch das Fachamt).
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde, sind nachfolgende Maßnahmen notwendig
- Verlustanzeige bei der örtlich zuständigen Pass- oder Personalausweisbehörde. Diese hat dann unverzüglich die örtlich zuständige Polizeidienststelle über jeden Verlust des Dokumentes zu unterrichten )
- ggfs. Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei der ausstellenden Behörde veranlassen oder über die Sperrhotline sperren lassen
- bei telefonischer Sperrung ist eine Identifizierung über das Sperrkennwort erforderlich (wurde mit der Transport-PIN und der PUK durch die Bundesdruckerei gesendet)
- ggf. Sperrung der elektronischen Signatur bei dem Anbieter, der das Signaturzertifikat erworben hat, sperren lassen
Bei Bedarf kann auch sofort ein vorläufiger Ausweis ausgestellt werden.
Bearbeitungsdauer
2-3 Wochen
Kosten
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 37,00
- für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
- für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
- für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
- Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
- Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde
Hinweise (Besonderheiten)
Wichtig:
Sollte der Ausweis später wieder gefunden werden, muss dies unbedingt beim Bürgeramt gemeldet werden und ggfs. die ausgeschaltete Online-Ausweisfunktion wieder (gebührenpflichtig) eingeschaltet werden (letzteres allerdings nur dann, wenn bisher kein neuer Personalausweis beantragt wurde)
Es gibt Länder, die die Rücknahme von Sachfahndungseinträgen (bspw. bei Wiederauffinden des Ausweisdokuments) in der Regel nicht akzeptieren. Dort bleibt selbst ein wiedergefundenes Ausweisdokument weiterhin gesperrt. Eine Gewährleistung, dass wiederaufgefundene Identitätsdokumente außerhalb Deutschlands uneingeschränkt weiterverwendet werden, können, kann nicht gegeben werden. Es wird daher angeregt, im Falle von Auslandsreisen keine Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren, zu benutzen und stattdessen ein neues Ausweisdokument zu beantragen.
Bitte beachten Sie, wenn die Abholung durch eine bevollmächtigte Person erfolgt, diese den eigenen Personalausweis sowie die schriftliche Vollmacht bezogen auf die Abholung, die schriftliche Erklärung des Ausweisinhabers zur Ein- oder Ausschaltung der Online-Ausweisfunktion, die Erlaubnis zur Bestätigung des Erhalts der Transport-PIN, der PUK und des Sperrkennwortes mit sich führt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Perso, Ausweis, ePass, Identitätsnachweis, Identity-Card, Identifikation