Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen
Ihnen wurde Ihr Personalausweis gestohlen? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.
Beschreibung
Sie müssen den Diebstahl Ihres Personalausweises melden.
Sie können den Diebstahl bei jeder Personalausweisbehörde melden. In der Regel wenden Sie sich an Ihr örtliches Bürgeramt. Melden Sie den Diebstahl bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung des neuen Personalausweises die Personalausweisbehörde aufsuchen.
Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen, das heißt, keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Den Antrag können Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz stellen.
Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis nicht an Ihrem Hauptwohnsitz, sondern in einem anderen Bürgeramt beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem müssen Sie einen Zuschlag zahlen. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen - FB 3.1.1 - Bürgerdienste am Standort Herrstein
Adresse
Postanschrift
Brühlstraße 16
55756 Herrstein
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Bianca Heidrich
Postanschrift
Brühlstraße 16
55756 Herrstein
Hausanschrift
Fax: 06785 79-83201
Telefon Festnetz: 06785 79-3201
E-Mail: b.heidrich@vg-hr.de
Bürgerbüro Herrstein
Postanschrift
Brühlstraße 16
55756 Herrstein
Telefon Festnetz: 06785 79-83200
Telefon Festnetz: 06785 79-3200
E-Mail: termine-herrstein@vg-hr.de
Frau Lisa Kappel
Postanschrift
Brühlstraße 16
55756 Herrstein
Hausanschrift
Fax: 06785 79-83203
Telefon Festnetz: 06785 79-3203
E-Mail: l.kappel@vg-hr.de
Frau Anke Klein
Hausanschrift
Postanschrift
Brühlstraße 16
55756 Herrstein
Fax: 06785 79-83204
Telefon Festnetz: 06785 79-3204
E-Mail: a.klein@vg-hr.de
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen - FB 3.1.2 - Bürgerdienste am Standort Rhaunen
Adresse
Postanschrift
Zum Idar 23
55624 Rhaunen
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontaktperson
Bürgerbüro Rhaunen
Postanschrift
Zum Idar 21 und 23
55624 Rhaunen
Telefon Festnetz: 06785 79-3200
Telefon Festnetz: 06785 79-83200
E-Mail: termine-rhaunen@vg-hr.de
Frau Sonja Schneider
Postanschrift
Brühlstraße 16
55756 Herrstein
Hausanschrift
Fax: 06785 79-83301
Telefon Festnetz: 06785 79-3301
E-Mail: s.schneider@vg-hr.de
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass, gültig oder bereits abgelaufen
- falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
- bei Kindern unter 16 Jahren:
- gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Voraussetzungen
- Ihr Ausweis wurde gestohlen.
- Sie müssen einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind
- kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
- Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Einen neuen Personalausweis nach Diebstahl müssen Sie persönlich beantragen:
- Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
- Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
- Sie zahlen die Gebühr.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Per Brief erhalten Sie eine neue Transport-PIN, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.
Fristen
Sie müssen nach Diebstahl schnellstmöglich einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen.
Bearbeitungsdauer
2 bis 3 Wochen (ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können)
Kosten
für antragstellende Personen ab 24 Jahren: Gebühr 37.00 EUR
für antragstellende Personen unter 24 Jahren: Gebühr 22.80 EUR
für den vorläufigen Personalausweis: Gebühr 10.00 EUR
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.30 EUR
Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 30.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 03.01.2024
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