Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Personalausweis beantragen. Das gilt auch für Kinder ab Geburt. Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.
Ihr Personalausweis ist maximal 6 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.
Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Sie auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar sind. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Durch eine Änderung Ihrer Anschrift wird Ihr Personalausweis nicht ungültig.
Ab dem 02.08.2021 wurde das EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises für neu ausgestellte Personalausweise eingeführt. Ausweise ohne dieses Logo werden deshalb aber nicht ungültig.
Ihren Personalausweis können Sie in der Regel als elektronischen Identitätsnachweis nutzen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Funktion nachträglich gebührenfrei im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz oder online über den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst freischalten lassen.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Sie zahlen dann einen Zuschlag.
Online-Dienst
Vollmacht zur Beantragung von Ausweispapieren für Kinder
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes.
Hinweise für Ingelheim am Rhein: Spezielle Hinweise für Stadt Ingelheim
Das Einwohnermeldeamt ist ausschließlich nur über eine Online-Termin-Buchung erreichbar.
Den Link finden Sie hier:
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Ansprechpartner
Stadt Ingelheim - 32/2 Pass- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: einwohnermeldeamt@ingelheim.de
Kontaktperson
Sandra Jung
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06132 782-292
Telefon Festnetz: 06132 782-341
E-Mail: sandra.jung@ingelheim.de
Andrea Nowitzki
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: andrea.nowitzki@ingelheim.de
Fax: 06132 782-292
Telefon Festnetz: 06132 782-308
Heike Wolff
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06132 782-292
E-Mail: heike.wolff@ingelheim.de
Telefon Festnetz: 06132 782-169
Beigeordnete Dr. Christiane Döll
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: christiane.doell@ingelheim.de
Telefon Festnetz: 06132 782-168
Fax: 06132 782-226
Petra Merten
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: petra.merten@ingelheim.de
Telefon Festnetz: 06132 782-166
Fax: 06132 782-292
Sabine Pitthan
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06132 782-164
Fax: 06132 782-292
E-Mail: sabine.pitthan@ingelheim.de
Silvia Reble
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06132 782-128
E-Mail: silvia.reble@ingelheim.de
Fax: 06132 782-292
Ulrike Henrich
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06132 782-218
Fax: 06132 782-292
E-Mail: ulrike.henrich@ingelheim.de
Julia Berg
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06132 782-165
Fax: 06132 782-292
E-Mail: julia.berg@ingelheim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
- alter Personalausweis,
- alter Reisepass oder
- alter Kinderreisepass
- wenn kein alter Personalausweis oder Pass vorhanden:
- Geburtsurkunde
- gegebenenfalls Geburtsurkunde, in Abhängigkeit von den lokalen Regelungen der Behörde
- bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil:
- Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einer erziehungsberechtigten Person:
- Sorgerechtsnachweis
- Passfoto, das
- aktuell und
- biometrisch ist (für Säuglinge und Kleinkinder gelten Ausnahmen laut Fotomustertafel)
Voraussetzungen
Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
- in Deutschland gemeldet sind.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Hinweise für Ingelheim am Rhein: Spezielle Hinweise für Stadt Ingelheim
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Ihr Kind muss bei der Antragstellung für den Kinderreisepass persönlich mit vorstellig werden
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter den Ausweis beantragt, muss das Einverständnis des anderen Erziehungsberechtigten vorgelegt werden
- Wenn Sie allein erziehungsberechtigt sind, so muss kein Einverständnis des anderen Elternteils vorgelegt werden
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Ihr Kind muss bei der Antragstellung für den Kinderreisepass persönlich mit vorstellig werden
- Falls nur ein Erziehungsberechtigter den Ausweis beantragt, muss das Einverständnis des anderen Erziehungsberechtigten vorgelegt werden
- Wenn Sie allein erziehungsberechtigt sind, so muss kein Einverständnis des anderen Elternteils vorgelegt werden
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:
- Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, stellen Ihre Eltern den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
- Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
- Sind Sie selbst die Person, für die der Antrag gestellt wird, müssen Sie persönlich erscheinen, da die Behörde Ihre Identität prüft. Außerdem müssen Sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
- Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Fristen
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Hinweise für Ingelheim am Rhein: Spezielle Hinweise für Stadt Ingelheim
- in der Regel 3 Wochen
- in der Regel 3 Wochen
Kosten
Gebühren für den Personalausweis Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 22.8 EUR
Gebühren für den vorläufigen Personalausweis Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 10.0 EUR
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 13.0 EUR
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Abgabe 30.0 EUR
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 29.08.2024
Stichwörter
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