Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Beschreibung
Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.
Online-Dienst
Reisepass für Minderjährige - Antrag (DIN A4)
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach - FB 4 - Bürgerdienste
Beschreibung
Zuständige Ämter
> Bürgerbüro
> Gewerbeamt
> Ordnungsamt
> Sozialamt
> Standesamt
Adresse
Postanschrift
Westerwaldstraße 32-34
56579 Rengsdorf
Kontakt
Fax: 02634 61-419
Kontaktperson
Angelika Dikau
Postanschrift
Westerwaldstraße 32-34
56579 Rengsdorf
Telefon Festnetz: 02634 61-422
Fax: 02634 61-429
E-Mail: angelika.dikau@vg-rw.de
Diana Hömke
Postanschrift
Westerwaldstraße 32-34
56579 Rengsdorf
Telefon Festnetz: 02634 61-420
Fax: 02634 61-429
E-Mail: diana.hoemke@vg-rw.de
Claudia Job
Postanschrift
Neuwieder Straße 28
56588 Waldbreitbach
Fax: 02634 61-439
Telefon Festnetz: 02634 61-432
E-Mail: claudia.job@vg-rw.de
Ute Puderbach
Postanschrift
Westerwaldstraße 32-34
56579 Rengsdorf
Fax: 02634 61-429
Telefon Festnetz: 02634 61-421
E-Mail: ute.puderbach@vg-rw.de
Katja Schuster
Postanschrift
Neuwieder Straße 28
56588 Waldbreitbach
Telefon Festnetz: 02634 61-431
Fax: 02634 61-439
E-Mail: katja.schuster@vg-rw.de
Annette Wittlich
Postanschrift
Neuwieder Straße 28
56588 Waldbreitbach
Fax: 02634 61-439
Telefon Festnetz: 02634 61-430
E-Mail: annette.wittlich@vg-rw.de
Hendrik Zimmermann
Postanschrift
Westerwaldstraße 32-34
56579 Rengsdorf
Telefon Festnetz: 02634 61-423
Fax: 02634 61-429
E-Mail: hendrik.zimmermann@vg-rw.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
4 Wochen.
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37.50 EUR
Reisepass für Vielreisende (mit 48 Seiten): Gebühr 59.50 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
48-seitig, Identitätsnachweis, 48-Seiten Reisepass, Identity-Card, ePass, Ausweis, Identifikation, Paß