Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Online-Dienst
Antrag auf Einrichten einer Übermittlungssperre
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Budenheim - Sachgebiet 2.1 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung, Bauleitplanung
Adresse
Postanschrift
Berliner Straße 3
55257 Budenheim
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 7.30 Uhr bis 11.45 Uhr Donnerstag: 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Bürgerbüro Donnerstagvormittag geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Frau Tanja Bayer
Postanschrift
Berliner Straße 3
55257 Budenheim
Telefon Festnetz: 06139 299-122
Fax: 06139 299-301
E-Mail: tanja.bayer@budenheim.de
Frau Judith Stingl
Internet
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.11.2015
Stichwörter
Auskunftssperre aus dem Melderegister bei Wahlen